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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/1858"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (2)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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