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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1858"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Löhne und sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
SGB VI Anpassungsgesetz (BMAS)
Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Löhne und sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der Interessen der Versorgungswerke bei den Änderung durch das SGB VI-Anpassungsgesetz
Sicherstellung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Rücknahme einer Befreiung nach § 6 Abs. 1b Satz 1 SGB VI einer sich anschließenden Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht entgegensteht.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Löhne und sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
-
BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: