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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BVFG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BdV setzt sich weiterhin für Verbesserungen bei der Spätaussiedleraufnahme ein, die der Lebenswirklichkeit der Menschen in den Aussiedlungsgebieten entsprechen. Insbesondere sollte bei Vorliegen einer abweichenden Nationalitäteneintragung zu einem anderen Volkstum (sogenanntes Gegenbekenntnis) klar geregelt werden, dass ein Bekenntnis mit allen im Gesetz vorgesehenen Bekenntnismöglichkeiten – also auch „auf andere Weise“ - möglich ist und nicht nur durch formale Änderungen der Nationalitäteneintragung. Außerdem gilt es sicherzustellen, dass eine kriegsbedingte Flucht aus dem Aussiedlungsgebiet nicht mit einer Wohnsitzaufgabe gleichgesetzt wird, wodurch der Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler verwirkt wäre.

    • Bereitgestellt von: BdV - Bund der Vertriebenen - Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8537 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in § 4 Abs. 4 die Grundlage..., ...Anspruch auf Aufnahme nach dem BVFG nicht verloren geht. ..., ...Regelung mit § 4 Abs. 4 BVFG beabsichtigt war. Kritisch..., ...nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG zusätzlich BVFG-fremden..., ...zur Entscheidung nach dem BVFG das Asylrecht herangezogen..., ...nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG sein soll. Der BdV schlägt..., ...Anspruch auf Aufnahme nach dem BVFG auch weiterhin verlieren..., ... wenn die in § 4 Abs. 4 BVFG genannten Kriterien „Aussiedlungsgebiet..., ...nicht die Rechte nach dem BVFG nehmen. Deshalb dürfen ..., ...Änderung des § 4 Abs. 4 BVFG alle geflüchteten Deutschen..., ...entgegen § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG zusätzlich erhöht. ..., ...Voraussetzungen nach dem BVFG, Abstammung, Bekenntnis..., ... - besondere Härte nach BVFG Die Rechtsverordnung..., ...Härtefallverfahren nach dem BVFG ausschließen soll. ..., ...nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG (Erteilung eines Aufnahme..., ...Staatsangehörigen auf Aufnahme nach dem BVFG abgelehnt, weil sie im ..., ...Regelvermutung des § 4 Abs. 1 BVFG entfallen, wenn eindeutige..., ... Regelvermutung des § 4 BVFG weiterhin gilt und ob nicht..., ... einen Antrag nach § 27 BVFG zu stellen. Das war...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und nach Maßgabe dieser...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bun-desvertriebenengesetzes (BVFG) und nach Maßgabe dieser...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und nach Maßgabe dieser...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vertriebenenverbände (§ 95 Abs. 1 BVFG; § 327 Abs. 2 Nr. 3 LAG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vertriebenenverbände (§ 95 Abs. 1 BVFG; § 327 Abs. 2 Nr. 3 LAG...
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