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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"228/23"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der BGH festgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6807 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...v. 28.1.2016 – VIII ZR 228/23 ist offengelassen, inwieweit...
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