Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

19 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19)

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 08.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.

    • Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert im Rahmen des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes eine stärkere Einbindung der Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung, um deren Attraktivität und Verbreitung zu erhöhen. Zudem setzt sich der SoVD dafür ein, dass die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung vor Insolvenzen geschützt werden und fordert eine gerechtere Verteilung der Förderungen, um insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen besser zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 07.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
Nach oben blättern