Stellungnahmen/Gutachten
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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WBVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (34)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wohn-und Betreuungsgesetzgesetzes (WBVG)
Reform des WBVG mit dem Ziel der Verbesserung des Verbraucherschutzes; Wahrung der Pflegeunternehmerinteressen, praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für alle Beteiligen und besserer Einklang mit sozialrechtlichen Vorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 23.05.2024
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Stand: März 2024 1. ..., ...Schriftformerfordernis § 9 Abs. 2 S. 1 WBVG ➢ Schriftformerfordernis in § 9 Abs. 2 Satz 1 WBVG ist gesetzlich durch die..., ...klarstellender Änderungen in § 9 WBVG ➢ kein Zustimmungserfordernis..., ...müssen 3. Ergänzung § 9 WBVG für den Fall der Änderung..., .... Keine Anpassung § 10 WBVG ➢ keine Streichung 6-..., ...Kürzungsrecht in § 10 Abs. 1 WBVG – Mängelanzeigefrist dient..., ... des Heimvertrages § 11 WBVG - Änderung zum Umgang mit..., ... 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 WBVG ➢ einmalige Zahlung für..., ...In-Gang-Setzen des in § 12 Abs. 3 WBVG geregelten Verfahrens genügt..., ...Sicherheitsleistungen des § 14 WBVG auf die nach § 72 SGB XI..., ..., dass nur die von § 14 WBVG umfassten Sicherheiten,..., ...aus dem Anwendungsbereich WBVG 11. Keine Änderung § 7 Abs.3 WBVG ohne Refinanzierungsmöglichkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Anpassungsbedarf aus den praktischen Erfahrungen mit dem WBVG sowie der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §87a SGB XI.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und der verschärften Rechtsprechung..., ...Ände-rungsbedarf. Die Regelungen des WBVG haben zu einem starken ..., ...sichern. • Anwendung des WBVG auf Kurzzeit- und Tagespflege..., ...werden die Regelungen des WBVG in Gänze angewendet. Insbesondere die mit dem WBVG ausgeweiteten Kündigungsrechte..., ...tatsächliche Nutzen der mit dem WBVG eingeführten In-formationspflichten..., ...• Keine Ausdehnung der WBVG-Regelungen auf den ambulanten..., ...bürokratiebelastenden Regelungen des WBVG wird abgelehnt, insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung beim Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Eine Ausweitung der ohnehin schon im erheblichen Maße bestehenden bürokratischen Anforderungen an die Pflegedienste durch die Aufnahme der ambulanten Pflegeverträge in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lehnt der bpa ab. Zudem setzt sich der bpa für eine Entbürokratisierung der Entgelterhöhungsverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen ein.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft: Der bpa begrüßt..., ...prüfen und zu bewerten. Das WBVG stärkt maßgeblich die Interessen..., ...will. Eine Reform des WBVG sollte Anlass geben, zwingend..., ...Anforderungen finden sich in § 9 WBVG. Die Entgelterhöhungen..., ... ein Paradoxon auf: Das WBVG sieht vor, dass das mit..., ...Heimgesetz und aktuell im WBVG hat ihren Grund auch darin..., ...Widerspruch zu Sinn und Zweck des WBVG. Grundlage der Regelungen..., ...werden. Die Ausweitung des WBVG auf die ambulante Pflege...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Generalistische Pflegeassistenzausbildung
Die derzeit landesrechtlich geregelten Assistenzausbildungen sollen nun durch eine bundesrechtlich geregelte generalistische Pflegeassistenzausbildung abgelöst werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die aus der Fachkraftausbildung bekannten Engpassproblematiken nicht auch in der Assistenzausbildung auftreten.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und der verschärften Rechtsprechung..., ...Ände-rungsbedarf. Die Regelungen des WBVG haben zu einem starken ..., ...sichern. • Anwendung des WBVG auf Kurzzeit- und Tagespflege..., ...werden die Regelungen des WBVG in Gänze angewendet. Insbesondere die mit dem WBVG ausgeweiteten Kündigungsrechte..., ...tatsächliche Nutzen der mit dem WBVG eingeführten In-formationspflichten..., ...• Keine Ausdehnung der WBVG-Regelungen auf den ambulanten..., ...bürokratiebelastenden Regelungen des WBVG wird abgelehnt, insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Betreuungsvertrags (WBVG) fallen. Für sie gilt eine..., ...Diskussionspapiers zur Reform des WBVG vorgeschlagene ver-pflichtende..., ...den Anwendungsbereich des WBVG fallenden Unternehmenden..., ...nicht nur im Bereich des WBVG völlig außer Acht. Fraglich..., ...eintritt, die im Bereich des WBVG in der Regel tat-sächlich..., ...vorschnelle Änderungen im WBVG oder an anderen Stellen..., ...etwaiger Ände-rungen des WBVG zwingend mitgedacht werden..., ...Sowohl Verträge nach dem WBVG als auch Verträge über ..., ...Dienst-leistungen außerhalb des WBVG im ambulanten Bereich sind..., ...Verbraucherinnen werden durch das WBVG, das ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz..., ...Informationspflichten nach § 3 WBVG, die Bestimmungen zum schriftlichen..., ... Abs. 2 und § 11 Abs. 2 WBVG stellen hinreichend sicher..., ...zum Ganzen Bachem/Hacke, WBVG, § 3 Rz. 62 ff.]. Gleiches...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung bei den Widerrufsrechten von Verbraucherverträgen
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sowohl Verträge nach dem WBVG als auch Verträge über ..., ...Dienst-leistungen außerhalb des WBVG im ambulanten Bereich sind..., ...Verbraucherinnen werden durch das WBVG, das ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz..., ...Informationspflichten nach § 3 WBVG, die Best-immungen zum ..., ... Abs. 2 und § 11 Abs. 2 WBVG stellen hinreichend sicher..., ...zum Ganzen Bachem/Hacke, WBVG, § 3 Rz. 62 ff.]. Gleiches...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenübergreifende Versorgung in der Pflege
Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und der Rechtsprechung..., ...Außerdem haben Regelungen des WBVG zu deutlich mehr Bürokratie..., ...benötigen Sonderregelungen im WBVG und keines-falls darf die..., ...den Anwendungsbereich des WBVG einbezogen werden. 4. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen
Die BWKG spricht sich dafür aus, dass es im Rahmen der geplanten Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung zu einer finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen kommt.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und der Rechtsprechung..., ...Außerdem haben Regelungen des WBVG zu deutlich mehr Bürokratie..., ...benötigen Sonderregelungen im WBVG und keines-falls darf die..., ...den Anwendungsbereich des WBVG einbezogen werden. 4. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wohn-und Betreuungsgesetzgesetzes (WBVG)
Reform des WBVG mit dem Ziel der Verbesserung des Verbraucherschutzes; Wahrung der Pflegeunternehmerinteressen, praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für alle Beteiligen und besserer Einklang mit sozialrechtlichen Vorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 02.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und im SGB XI Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Sozial- und Gesundheitswesens
Schaffung einer zentralen „Daten- und Kommunikationsplattform Pflege“ rund um die Themen Qualitätssicherung, Prüfung, Kontrollen und andere Meldepflichten; Abschaffung Doppel- und Mehrfachprüfung; Vereinfachung und Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen; vollständige Digitalisierung der Leistungsabrechnung; Vereinfachung der Verordnung in der Häuslichen Krankenpflege; Entschlackung und Vereinfachung des WBG; Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
................... 41 I. WBVG .........................., ...vereinfacht werden. 6. Das WBVG muss hinsichtlich seiner..., ...der Langzeitpflege 45 I. WBVG Anlass Lösung / Vorschlag..., ...Vertragsbeginns. Bund, WBVG 2. Erhöhungsverlangen nach § 9 WBVG: Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs.2 WBVG - Hoher administrativer..., ...Kostenpositionen reicht aus. Bund, WBVG BAGFW - Maßnahmen zur ..., ...Erhöhungsverlangen nach § 9 WBVG: Schriftliches Zustimmungserfordernis, § 9 Abs. 1 WBVG: Die Einholung der schriftlichen..., ...Entgelterhöhung nach § 9 WBVG und Zustimmung unwiderleglich..., ...Wochen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 WBVG), in denen sie das Recht..., ...Entgeltbestandteilen. Bund, WBVG 4. Harmonisierung WBVG ..., ...Pflegeeinrichtung die Regelungen des WBVG über Es sollte daher der..., ... 87a SGB XI im Zuge der WBVG-Reform unter angemessener..., ... Anwendungsbereichs des WBVG auf die vollstationäre ..., ...gelebte Praxis, dass das WBVG auch auf die Kurzzeitpflege..., ...den Anwendungsbereich des WBVG, da beide keinen dauerhaften..., ...unklaren Rechtslage wird das WBVG auf die Tagespflege und..., ...den Anwendungsbereich des WBVG fallen. Bund, WBVG BAGFW..., ...insbesondere die Anwendung des WBVG auf die Tagespflege ab,...
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Zu Regelungsvorhaben: