Stellungnahmen/Gutachten
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32 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VSBG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (32)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) Berlin, 29. November..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG 5 Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG 7 Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG 7 Weitere Vorschläge..., ...Verbraucherstreitbeilegungsge-setz (VSBG) Vorbemerkung Der..., ...Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Infor-mationen nach § 36 Abs. 1 VSBG zu geben haben. Die vorgesehene..., ...Informa-tionspflichten nach § 37 VSBG, so dass eine erneute Information..., ... Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...der Anpassungen in § 36 VSBG-E nur folgerichtig. Allerdings..., ...Streitigkeit im Sinne des § 37 VSBG nicht beigelegt werden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Anstatt eines Antragserfordernisses für gescheiterte Einigungsversuche, sollte eine ganzheitliche gesetzesübergreifende Lösung erarbeitet werden. Sollte über die bisher bestehenden Länderregelungen hinaus kein Bedarf bestehen, könnte § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. Die rechtliche Fiktion in § 30 VSBG, sollte aufrechterhalten werden. Als Kompromiss, sollte der Verbraucher die Kosten lediglich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung tragen. Weiterhin sollten Regelungen zu den Auskunfts- und Informationspflichten beibehalten werden. Zusätzlich fordern wir eine branchenübergreifende Teilnahmepflicht für Unternehmer und eine Bindungswirkung der Entscheidung für Unternehmer.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schon seit Einführung des VSBG.2 Wir stellen außerdem..., ...effektiver. Die §§ 30 und 31 VSBG-E betreffen ausschließlich..., ...Zu Artikel 1 Zu § 21 VSBG-E: Bescheinigung nach Antrag..., ...Referentenentwurf sieht in § 21 Abs. 2 VSBG-E vor, dass eine Beschei..., ... Die neu in § 21 Abs. 2 VSBG-E aufgelisteten Anforderungen..., ...Referentenentwurfes geboten. Zu § 21a VSBG-E: Aufbewahrungsfrist ..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 30 VSBG-E: Auskunftsmöglichkeiten..., ...positiv Die in § 30 Abs. 4 VSBG-E neu eingeführte Auskunftsmöglichkeit..., ...des geltenden § 30 Abs. 6 VSBG stellen Erleichterungen..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 31 VSBG-E: Verfahrenskosten Bewertung..., ...handlungsbedürftig Die in § 31 Abs. 2 VSBG-E vorgeschlagene Neuregelung..., ... 23 Abs. 1, 31 Abs. 3 VSBG). Darüber hinaus schützen..., ...Ablehnungsgründe aus § 14 VSBG vor missbräuchlicher Verwendung..., ...freizustellen. Zu § 36 VSBG-E: Allgemeine Informationspflicht..., ...Regelung aus. Zu § 37 VSBG-E: Informationen nach Entstehen..., ...an unsere Kritik an § 36 VSBG-E ist auch in § 37 VSBG-E..., ...weitere Neuerung des § 37 VSBG-E ist die unverzügliche..., ... Ausführungen zu § 31 VSBG-E (siehe oben Seite 8)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgeglichenes Gesamtgefüge bei Anpassungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) erhalten
Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellung: Zu § 30 Abs. 6 VSBG-E Es ist sinnvoll und ..., ...Tatbestände des § 30 Abs. 6 VSBG gestrichen werden. Die..., ...geboten. § 30 Abs. 6 S. 1 VSBG benachteiligt Unternehmen..., ...in Erfüllung von § 36 VSBG zu einem Schlichtungsverfahren..., ...solchen Information nach § 36 VSBG eine Nichtteilnahme im ..., ...Informationspflicht nach § 36 VSBG erklären, sind diese potentiell..., ... nach § 30 Abs. 6 S.2 VSBG betroffen. Völlig zu Recht..., ....“ Zu § 31 Abs. 2 S. 2 VSBG-E Tatsächlich wird es ..., ...begrüßenswert. 3 Zu § 36 VSBG-E Dass die bisherige überschießende..., ...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden..., ...aus dem Wortlaut des § 36 VSBG nach dem Entwurf gestrichen..., ...profitieren werden.“ 4 Zu § 37 VSBG-E Die überschießende Umsetzung..., ...aktuellen Fassung des § 37 VSBG nicht bewährt, daher ist..., ...Informationspflicht nach § 37 VSBG auslöst. Bei unseren Mitgliedern..., ...sofern zu dem in § 37 Abs. 2 VSBG-E bestimmten Zeitpunkt..., ...Informationen nach § 37 Abs. 1 VSBG-E gegeben werden. Ansprechpartner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung der..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ... nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...Verbraucher in § 30 Abs. 4 VSBG-E trägt dazu bei, die ..., ...Schaffung des § 30 Abs. 6 VSBG war (BT-Drs. 18/5089, ..., ...ebenfalls in § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG festgelegten Antwortfrist..., ...derzeitige § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG sollte allerdings in anderer..., ...USS in § 30 Abs. 6 S. 3 VSBG unverändert beizubehalten..., ... sollen. § 36 VSBG dient der Umsetzung von..., ...Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG muss ein Unternehmer auch..., ...Konkretisierung in § 36 Abs. 2 VSBG. Es ist sinnvoll, dass..., ...Schlichtung ablehnt. § 37 VSBG entspricht jedoch Art...., ... Die Umsetzung in § 37 VSBG folgt dem Wortlaut der ..., ..., dass der jetzige § 37 VSBG keine überschießende Umsetzung..., ...umsetzt, dann kann § 37 VSBG nicht entsprechend des ..., .... Die Änderung in § 37 VSBG-E sieht jedoch vor, dass..., ...verpflichtet sind, in § 37 VSBG sich nicht ohne Weiteres..., ...siehe Ausführungen zu § 31 VSBG-E) Hier haben Sie die ..., ...aktuell eine Anpassung des VSBG sinnvoll ist oder ob es..., ... erneute Anpassung des VSBG zu erwarten ist. Eine Änderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir befürworten, dass in § 36 Abs. 1 VSBG die bisherige überschießende Umsetzung der ADR-Richtlinie zurückgenommen werden soll und das in § 37 Abs. 1 VSBG die Pflichten unter Nutzung des Spielraums der mindestharmonisierenden ADR-Richtline moderat modifiziert und angepasst werden sollen
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ... entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung der Informationspflichten und Kostenrisiken bei der Verbraucherstreitschlichtung.
Die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Informationspflichten für Unternehmer sind unverhältnismäßig, irreführend und gehen teils über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (ADR) hinaus. Eine Entbürokratisierung und Bereinigung der deutschen Vorgaben im VSBG, insbesondere in den §§ 36, 37 VSBG ist notwendig, um die Bürokratielasten im Handwerk zu senken und Abmahnrisiken zur reduzieren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung ..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ...nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...aus § 30 Absatz 6 Satz 2 VSBG hat sich in der Praxis ..., ...§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG geht bislang über die ..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG in seiner bisherigen Fassung..., ... 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG unzufrieden, da sie sich..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG, sich selbst „an den ..., ...Pflichtfeld Ebenso wie bei § 36 VSBG handelt es sich hierbei..., ...entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 2 VSBG-E geregelt werden, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) vor. Korrespondierend ..., ...Textform zu informieren. § 21 VSBG soll entsprechend geändert..., ...neu einzufügenden § 21a VSBG soll verbindlich eine Aufbewahrungsfrist..., ...Nach § 30 Absatz 4 Satz 1 VSBG-E könnte die Universalschlichtungsstelle..., .... § 30 Absatz 6 Satz 1 VSBG in seiner bisherigen Fassung..., ...Nach § 30 Absatz 6 Satz 2 VSBG wird diese Teilnahmebereitschaft..., ... § 30 Absatz 6 Satz 3 VSBG verpflichtet die USS dazu..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG zur Schlichtung bereit..., ... zu verneinen. In § 31 VSBG-E ist vorgesehen, dass ..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG überschießend umgesetzt..., ...Informationspflichten der §§ 36, 37 VSBG nicht geteilt. Eine „Prangerwirkung..., ...Änderung in § 36 Absatz 2 VSBG-E soll klarstellen, dass..., ...Information nach § 36 Absatz 1 VSBG-E kumulativ auf der Webseite..., ...verständlich. Nach § 37 Abs. 1 VSBG-E haben Unternehmer*innen..., ...Regelung in § 37 Abs. 2 VSBG-E soll Unklarheiten hinsichtlich..., ...Informationspflichten aus § 37 Absatz 1 VSBG-E verstoßen. Unternehmer..., ... § 31 Absatz 2 Satz 2 VSBG-E geregelt werden, dass..., ...§ 31 Ab-satz 2 Satz 2 VSBG-E verwiesen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Schlichtung) verbraucherfreundlich gestalten
Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...einer Anpas- sung von § 21 VSBG entschieden werden. 2. Änderung § 30 Abs. 4 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...3. Änderung § 30 Abs. 6 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...geltenden § 30 Abs. 6 S. 1 VSBG bereits mit einem Bereiterklären..., ... der Website gem. § 36 VSBG entsteht, was zum einen..., ...bisherigen § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG. Dass die Regelung auf..., ...gerechtfertigt. 4. Änderung § 31 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum VSBG klar zum Vorrang branchenspezifischer..., ...5. Änderung § 36 Abs. 1 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Informationspflicht nach § 36 VSBG nicht; im für Verbraucher..., ...Änderung an § 37 Abs. 1 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Änderung an § 37 Abs. 2 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Artikel 1 Nummer 4 (§ 31 VSBG) wird verwiesen. Kontakt...
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Zu Regelungsvorhaben: