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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (39)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgesehene § 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG, der den Sozialgerichten..., ... Das Verfahrensrecht des SGG ist speziell auf das Sozialleistungsrecht..., ...verurteilen (§ 75 Abs. 5 SGG). Diese Möglichkeit hat..., ...praktische Bedeutung. Das SGG stellt zudem spezielle..., ...zur Verfügung (§§ 86, 96 SGG). Diesen kommt im Recht..., ...Sondervorschrift des § 109 SGG, wonach auf Antrag ein ..., ...Darüber hinaus trägt das SGG auch den besonderen Herausforderungen..., ...vorsieht (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG). Im Übrigen ermöglich ..., ...Berufungszulassungsrecht des SGG im Interesse einer einheitlichen..., ...Behinderung (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG). Nachdem das Bundesteilhabegesetz..., ...prozessualen Regelungen des SGG (u.a. § 75 Abs. 5 SGG) ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG-E sollen die Gerichte der..., ...berufen. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG normiert für derartige ..., ...Sozi- algerichtsgesetz (SGG) stellten sich per se als..., ... im Gegensatz zu den im SGG verankerten Regelungen.5...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 65a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGG zu übermitteln. Bewertung..., ... von § 120 Abs. 2 Satz 1 SGG lehnt der VdK ab, da die..., ...aus § 25 SGB X und § 120 SGG folgenden Akteneinsichts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Adressatenkreis:
      • 06.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 65a Abs. 4 Satz 1 SGG zu übermitteln. Bewertung..., ... von § 120 Abs. 2 Satz 1 SGG lehnt der VdK ab, da die..., ...aus § 25 SGB X und § 120 SGG folgenden Akteneinsichts-rechte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche Selbstverwaltung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche Selbstverwaltung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Adressatenkreis:
      • 06.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ders. in jurisPK-ERV, § 118 SGG Rn. 66 ff.; Achatz, BayVBl..., ..." (u.a. in § 65b Abs. 7 SGG-E) den Verordnungsgeber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur berechtigt sind, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des KJHG. Sie fordern u.a. die Verankerung des Teilhabebegriffs in § 1 SGB VIII, die Sicherung der Fachstandards der Eingliederungshilfe, eine einheitliche Gerichtsbarkeit in der Sozialgerichtsbarkeit, die tarifliche Refinanzierung, die Beibehaltung der Schiedsstellenfähigkeit und die vollständige Integration der Leistungen der Eingliederungshilfe in das Vertragsrecht des SGB VIII. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-BRK.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 51 Abs. 1 Ziff. 6 b SGG RefE Die Fachverbände ..., ...Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 1 SGG eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 51 SGG sind die Sozialgerichte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG 43 b) Klagen gegen die..., ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG Zunächst ist zu klären..., ...Krankenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ...Warum – und inwiefern – sind SGG, SGB I und SGB X anders..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zukommt. An der Klagebefugnis..., ...Sozial-gerichte nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG besteht. Insbesondere bei..., ...Kran-kenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese ab-drängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ..., ...Krankenversiche-rung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ...
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