Stellungnahmen/Gutachten
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108 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (108)
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des gesamten Pflegeberufereformgesetzes (PflBG)
Der bpa fordert eine ideologiefreie Evaluierung des gesamten Pflegeberufere-formgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen im Bereich der Altenpflege und die pflegerische Versorgungssicherheit in Deutschland in den Blick genommen werden. Aus Sicht des bpa haben sich die in das Pflegeberufereformgesetz gesetzten Hoffnungen und die Erwartungen an die eingeführte generalistische Pflegeausbildung nicht erfüllt. Es bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung des gesamten PflBG.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen in PflBG, PflAPrV und PflAFinV
Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Pflegeausbildung nach PflBG 17.04.2024, 10.30 – 12.00..., ...bspw. im Rahmen von § 9 PflBG, wobei die bisherigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Einbindung der Vertretung der Pflegeschulen in freier Trägerschaft sowie Regelungen hinsichtlich der Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG hierfür gelten. Es ..., ... (vgl. hierzu auch § 14 PflBG nach § 63 Absatz 3c oder..., ...Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG weiter verfahren wird....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
Der Bundesverband Geriatrie unterstützt das Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, Pflegeattraktivität und Versorgungssicherheit angesichts des demografischen Wandels zu stärken. Zentrale Anliegen sind der Ausbau geriatrischer Versorgungsstrukturen und der geriatrischen Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ sowie fiskalische Anreize für die fachärztliche Weiterbildung in Geriatrie. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Pflegeberufegesetz wieder als vollwertige Träger der praktischen Pflegeausbildung zu verankern, um Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und frühzeitig spezialisiertes Personal zu binden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 14.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...durchzuführen sind. In § 7 Absatz 2 PflBG ist zudem geregelt, dass..., ...sind gemäß § 8 Absatz 2 PflBG ausschließlich Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 PflBG zulässig (Krankenhäuser..., ... Sinne des § 7 Absatz 1 PflBG müssen Rehabilitationseinrichtungen..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflBG nicht als Ausbildungsträger..., ...dauerhaft zu binden. Gemäß § 5 PflBG „Ausbildungsziel“ ist ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aufzunehmen. Für den § 7 Absatz 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Wir wollen mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzesregelung beitragen.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem Pflegestudiumstärkungsgesetz..., ...geschaffen werden (§4a und 14a PflBG sowie §15a und 73d SGB..., ...beruflichen Bildung (§14a PflBG und §73d Abs.1 Nr.3 SGB..., ...Heilkundeausübung (§14a PflBG) ist die berufliche Aus..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§4 PflBG) und nun insbesondere ..., ...Heilkundebefähigung (§4a PflBG) und -übertragung (§73d...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...HK-Grundlagenmodul nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...HK-Zusatzausbildung nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...bisherigen Regelungen nach § 14 PflBG. Die beste Nachricht..., ...Heilkundemodule nach § 14 PflBG direkt für die Regelversorgung..., ...heilkundlichen Aufgaben nach § 14 PflBG (nach Indikationsstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG kön-nen zusätzlich erweiterte..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanfor-derungen nach § 9 PflBG erfüllt werden. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG (ggfls. auch Pflegefachkräfte..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Tätigkeiten gemäß § 14 Absatz 4 PflBG festgelegt wurden und ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ...Rahmenlehr-plänen nach § 53 PflBG zu integrieren. Dies gilt..., ...Altenpflege nach §§ 60 und 61 PflBG. Allerdings bestehen ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von allen Pflegefachpersonen..., ...Abschlüsse“ nach §§ 60 und 61 PflBG da-her ausdrücklich zu..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG die Delegationsverantwortung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung
Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die aus..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann nach..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...zweijähriger Ausbildungs-zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...drei-jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...mit der Ausbildung nach PflBG, aus folgendem Grund weiteren..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden...
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Zu Regelungsvorhaben: