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47 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MiLoG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (47)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sprach sich der CCV einst für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aus. Der Verband erfüllte damit die Forderung der Gewerkschaften. Die politische Festlegung auf einen gesetzlichen Mindestlohn, wie im Jahr 2022 geschehen, stellt jedoch eine Aushebelung der Mindestlohnkommission dar. Diese gewährleistet aufgrund ihrer Zusammensetzung bereits, dass bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe auch Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe in hohem Maße einfließen und ein Mindestschutz der Beschäftigten gewahrt wird. Ein Eingreifen des Gesetzgebers ist aufgrund dieses Umstandes nicht erforderlich, der Mindestlohn darf nicht zu einem Objekt von Wahlkämpfen werden.

    • Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen, wird der ..., ...Lohnuntergrenze angemessen ist (§ 9 MiLoG). Die Kommission beschloss..., ...Mindestlohnkommission – wie im MiLoG vorgesehen – wieder über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwarzarbeitsbekämpfung Zu § 21 MiloG-RefE: Nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiloG handelt ordnungswidrig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 361/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...genannten Auskünfte. Zu § 21 MiloG-RefE Nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiloG handelt ordnungswidrig...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...spiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...spiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiloG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.

    • Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 29.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG bei geringfügig Beschäftigten...
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