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165 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MessbG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (165)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 08.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene Novellierung des MsbG betrifft insbesondere die Smart Metering Infrastruktur und die Umsetzung von Steuerungsbefehlen zur Verbesserung der Netzintegration erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Fehlende Smart Meter verhindern die Nutzung von Preissignalen zur Netzintegration. Dies soll durch Steuerungsmaßnahmen kompensiert werden. Ziel ist die Darstellung der Möglichkeiten einer preisgeführten Anreizstruktur ohne direktive Steuerungseingriffe.

    • Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit unseren Vorschlägen zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen möchten wir zur Diskussion beitragen, wie das digitale Messen und Steuern kosteneffizient, zukunftssicher und europäisch anschlussfähig gestaltet werden kann. Ein zentrales Thema sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Einführung von Smart Metern als auch bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen in Deutschland. Wir sprechen uns für einheitliche europäische Sicherheitsstandards und eine technologieoffene Regulatorik aus, die Netzbetreibern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl der situativ geeigneten technischen Lösungen einräumt.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 27.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Teorino OÜ am 04.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung von Preisobergrenzen. Denn diese ergeben bei Monopolstrukturen Sinn. Dies liegt aber vorliegend nicht vor.

    • Bereitgestellt von: Techem am 18.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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