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62 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"JuSchG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (62)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG), äußern. Nach geltender..., ... sieht vor, § 9 Abs. 2 JuSchG aufzuheben und damit die..., ...Streichung von § 9 Abs. 2 JuSchG. Vorab danken wir Ihnen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorsorgemaßnahmen (§ 24a JuSchG) begegnet wird und beispielsweise..., ...werden seit der letzten JuSchG-Novelle als Risiken für..., ...die neuen Regelungen des JuSchG zu Interaktionsrisiken..., ...Vorsorgemaßnahmen nach § 24a JuSchG implementiert. Neben ..., ...– sowie des JMStV und JuSchG verbessert werden? Bei..., ...Kennzeichnungspflicht nach § 14a JuSchG festgelegt sind, als ..., ...wie dies im novellierten JuSchG ausdrücklich getan wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG), äußern. Nach geltender..., ... sieht vor, § 9 Abs. 2 JuSchG aufzuheben und damit die..., ...Streichung von § 9 Abs. 2 JuSchG. Vorab danken wir Ihnen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Deutsche Jugendschutzgesetz hat sich bewährt. Es soll Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefahren schützen, es soll aber auch ihre Entwicklung zu selbstbestimmt handelnden Persönlichkeiten fördern. Der Deutsche Weinbauverband als Dachverband der Deutschen Weinerzeuger setzt sich seit Jahren intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere auch mit den Präventionskampagnen wie „Wine in moderation“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“, die in Deutschland durch die Deutsche Weinakademie umgesetzt werden. Der Deutsche Weinbauverband befürwortet die Streichung der Ausnahmeregelung für jüngere Personen, wobei die bewährte Altersgrenze bei 16 verbleibt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 02.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngere Personen (§ 9 Abs 2 JuSchG) ersatzlos gestrichen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand ist die von der Europäischen Kommission am 17. Juli 2025 eröffnete öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14622-Digital-Fairness-Act_en) zur Modernisierung digitaler Verbraucherrechte, insbesondere zu manipulativen Designs, intransparenter Personalisierung und dem Schutz Minderjähriger als Verbraucher. Die Beteiligung dient dazu, Erfahrungen der USK aus dem deutschen Jugendmedienschutz, der regulierten Ko- und Selbstregulierung, der Alterskennzeichnung digitaler Spiele sowie der Bewertung von Inhalts- und Nutzungsrisiken in das Konsultationsverfahren einzubringen.

    • Bereitgestellt von: USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gGmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Alterskennzeichen. Im Bereich des JuSchG erteilen staatliche Vertrete..., ...Anfang des Jahres gemäß dem JuSchG als automatisiertes Bewertungssystem..., ...Altersfreigabeverfahren (§ 14 Abs. 6 JuSchG) oder durch die Beteiligung..., ...gemäß § 10b Abs. 2 und 3 JuSchG alle dauerhaft im Spiel..., ...einzubeziehen sind (§ 10b JuSchG; USK-Leitkriterien, Abschnitt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anlässlich der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ein Positionspapier zum Thema „Stärkung des Jugendmedienschutzes“ veröffentlicht. In insgesamt vier Bereichen formuliert der Verein darin zentrale Positionen für die kommende Legislaturperiode. Die Punkte sind: Stärkung des Jugendmedienschutzes durch Sicherung und Förderung der Beschwerdestellen, Wertschätzen des Systems der regulierten Selbstregulierung, Anbieten von flexiblen Jugendschutzmaßnahmen und Verankerung von Medienbildung. Betroffen sind neben dem Jugendmedienschutz-Staatvertrag (JMStV), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), und dem Digital Services Act (DSA) auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL).

    • Bereitgestellt von: Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) am 14.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) nur in Ansätzen bedacht..., ...Rahmen der Evaluation des JuSchG sollte diese Chance aber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erhalten gema ß § 14 Äbs. 3 JuSchG i. V. m. § 15 Äbs. 2 JuSchG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erhalten gemäß § 14 Abs. 3 JuSchG i. V. m. § 15 Abs. 2 JuSchG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem Schreiben wurdedie Position vertreten, dass in Abfindungsbrennereien die Verarbeitung von angereichertem Weinen sowie von Trester oder Weinhefe, die als Nebenerzeugnisse bei der Herstellung von angereichertem Wein entstehen, nach dem geltenden Alkoholsteuerrecht nicht zulässig sei. Dieser rechtlichen Einschätzung und der Änderung der bisherigen Praxis widersprechen wir.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 02.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngere Personen (§ 9 Abs 2 JuSchG) ersatzlos gestrichen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Deutsche Jugendschutzgesetz hat sich bewährt. Es soll Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefahren schützen, es soll aber auch ihre Entwicklung zu selbstbestimmt handelnden Persönlichkeiten fördern. Der Deutsche Weinbauverband als Dachverband der Deutschen Weinerzeuger setzt sich seit Jahren intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere auch mit den Präventionskampagnen wie „Wine in moderation“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“, die in Deutschland durch die Deutsche Weinakademie umgesetzt werden. Der Deutsche Weinbauverband befürwortet die Streichung der Ausnahmeregelung für jüngere Personen, wobei die bewährte Altersgrenze bei 16 verbleibt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngere Personen (§ 9 Abs 2 JuSchG) ersatzlos gestrichen ...
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