Regelungsvorhaben
Angereicherte Rohstoffe aus dem Weinbau in Abfindungsbrennereien
Angegeben von:
Deutscher Weinbauverband e.V. (R000974)
am
02.01.2025
Beschreibung:
In einem Schreiben wurdedie Position vertreten, dass in Abfindungsbrennereien die Verarbeitung von angereichertem Weinen sowie von Trester oder Weinhefe, die als Nebenerzeugnisse bei der Herstellung von angereichertem Wein entstehen, nach dem geltenden Alkoholsteuerrecht nicht zulässig sei. Dieser rechtlichen Einschätzung und der Änderung der bisherigen Praxis widersprechen wir.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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