Regelungsvorhaben

Angereicherte Rohstoffe aus dem Weinbau in Abfindungsbrennereien

Angegeben von:
Deutscher Weinbauverband e.V. (R000974) am 02.01.2025

Beschreibung:
In einem Schreiben wurdedie Position vertreten, dass in Abfindungsbrennereien die Verarbeitung von angereichertem Weinen sowie von Trester oder Weinhefe, die als Nebenerzeugnisse bei der Herstellung von angereichertem Wein entstehen, nach dem geltenden Alkoholsteuerrecht nicht zulässig sei. Dieser rechtlichen Einschätzung und der Änderung der bisherigen Praxis widersprechen wir.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501020011 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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