Stellungnahmen/Gutachten
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164 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GwG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (164)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verbändebeteiligung GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldeverordnung unter dem GwG mehrfach auf Geldwäschetagungen..., ...vorliegende Entwurf für eine GwG-Meldeverordnung vor¬gestellt..., ...möglicherweise erlassenen GwG-Meldeverordnung erforderlich..., ...verwundert zudem, dass die GwG-Meldeverordnung zwar auf..., ...hatte das BMF mit Bezug zum GwG verlautbart, im Vorfeld..., ...insbesondere Anpassungen im GwG, Abstand zu nehmen. Die vorliegende GwG-Meldeverordnung würde allerdings..., ...darum, die Einführung der GwG-Melde-verordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. ..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Ver..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ... wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese..., ...12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese ..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine ..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese im..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese Informationen..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben: