Stellungnahmen/Gutachten
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533 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (533)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Berechnung des anzulegenden Wertes für Biomasse Bestandsanlagen im EEG
Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung Regulierung kleiner PV-Dachanlagen
Das Ziel des Regelungsvorhabens ist, dass Solaranlagen auf Dächern weiterhin wirtschaftlich bleiben, da dieses Segment besondere Vorteile gegenüber anderen Segmenten hat: Flächeneffizienz, geringere Netzausbau, hohe gesellschaftliche Aktzeptanz, geringer Genehmigungsaufwand, Sektorenkopplung. Zudem ermöglicht es soziale Teilhabe und reizt private Investitionen an. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollte der aktuelle Regulierungsrahmen für kleine Solaranlagen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die politische Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Im Fokus stehen Anpassungen des Referenzertragsmodells zur Sicherung des Windenergieausbaus im Süden, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Erhöhung der nutzbaren Flächen für Windenergie, Flexibilisierung der Stromnetze einschließlich Speicherförderung, Reform des Strommarktdesigns sowie Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz durch lokale Teilhabe. Die Einflussnahme richtet sich darauf, Hemmnisse für Wind- und Solarenergieprojekte abzubauen und stabile Investitionsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA) mbH am 01.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der EEG-Fördermechanik ab 2027
Mit dem Auslaufen des bisherigen EEG-Förderrahmens ab 2027 steht Deutschland vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Ausbauinstrumente für Erneuerbare Energien (EE). Die LEAG schlägt für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Umsetzung vor: 1. Schnelle, EU-konforme Anpassung der EEG-Vergütungssystematik auf Basis zweiseitiger Differenzverträge ohne Marktwertkorridor 2. Signifikante Reduktion negativer Stunden durch Behebung von Fehlanreizen bei der Direktvermarktung (durch mengenbasierte Förderung) 3. Verzicht auf eine kurzfristige Einführung riskanter Financial Contracts for Difference
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.11.2025
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedeutung der EE-Vergütung bei Aufdach-Anlagen
- Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.10.2025
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedeutung der EE-Vergütung bei Aufdach-Anlagen
- Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung steuerbarer Biogas-Einspeisungen
Flexibilisierung von Biogasanlagen und Anpassung der Ausschreibungsbedingungen (u.a. Bevorzugung von Anlagen mit Wärmenetzanschluss). Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil an volatiler Stromerzeugung bedarf es aus Sicht des VKU einer sinnvollen Flexibilisierung steuerbarer Energieleistung, wie der Bioenergie. Stadtwerke, als lokale Energieversorger, sind oftmals in der Bioenergie tätig. Dabei ist die gesetzgeberische Ausgestaltung entscheidend für die Investitionstiefe vor Ort.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Gebäudephotovoltaik als zentrale Säule des Photovoltaik-Zubaus
Förderung für Gebäude-PV-Anlagen erhalten. Ausgewogenes Verhältnis beim Zubau von Gebäude- und Freiflächen-PV-Anlagen beibehalten.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Kommission muss die bestehenden Regelungen überarbeiten, indem sie das Zusätzlichkeitskriterium von 2028 auf 2035 verschiebt. Diese Anpassung gibt Marktakteuren mehr Zeit, in zusätzliche erneuerbare Energiekapazitäten zu investieren und gefährdet gleichzeitig nicht die Versorgungssicherheit. Die stündliche Gleichzeitigkeit des Strombezugs muss langfristig auf monatlich festgelegt werden. Eine stündliche Korrelation ist praxisuntauglich, führt zu unnötigen Kosten und macht Wasserstoffprojekte unwirtschaftlich. Eine monatliche Regelung hingegen schafft dringend benötigte Flexibilität, ohne das Erreichen der Klimaziele zu gefährden.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: