Stellungnahmen/Gutachten
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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stärkung des Startup-Ökosystems
Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... sich nach § 9 Abs. 1 BörsZulV mindestens 10 Prozent..., ...Ausnahmen in § 9 Abs.2 BörsZulV keine klaren Grenzwerte..., ...uns daher in § 9 Abs. 2 BörsZulV Konkretisierungen hinsichtlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 2 Nr. 4 und Nr. 8 BörsZulV – Streichung als Folgeänderung..., ...zur Streichung von § 3 BörsZulV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...der Streichung des § 3 BörsZulV müsste jedoch auch § ..., ... 2 Satz 2 Nr. 4 und 8 BörsZulV gestrichen werden. 15..., ... § 9 Absatz 1 Satz 2 BörsZulV n.F. – Streuung der Aktien..., ...in § 9 Absatz 1 Satz 2 BörsZulV n.F. zur Klarstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beurteilung einzelner Maßnahmen im ZuFinGII, insbesondere Hinweis auf weitere nötige Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Begrüßung der geplanten steuerlichen Anpassungen ("Roll-over") und der Erleichterungen bei der Börsenzulassung. Klärung weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für Venture-Capital-Fonds aufgrund ihrer Rechtsform und Anregung, die Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu optimieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Börsenzulassung [§§ 3, 9, 51 BörsZulV] Die vorgeschlagenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Startups iRd Standortfördergesetz
Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Börsenzulassung [§§ 3, 9, 51 BörsZulV-E] Die vorgeschlagenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Abgrenzung KAGB zu BGB bei Anlagebedingungen von Fonds
Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bei einem Blick auf § 4 BörsZulV i.V.m. §§ 32 Abs. 3 ..., ...Heidelbach, 5. Aufl. 2020, BörsZulV § 4 Rn. 1. 81 Ekkenga...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: