Stellungnahmen/Gutachten
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23 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BörsG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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24.11.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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03.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...soll § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG mit seiner Neufassung ..., ...von § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n.F. ist gewährleistet..., ... in § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n. F. die Bezugnahme auf..., ... Zu § 3 Absatz 4 Satz 2 BörsG n.F.: Die Regelung sieht..., ... in § 1 Absatz 1 Satz 1 BörsG genannten Verordnungen..., ... in § 1 Absatz 1 Satz 1 BörsG genannten Verordnungen..., ...Rahmen der ihr nach § 3 BörsG zugewiesenen Aufgaben ..., ... in § 3 Absatz 4 Satz 2 BörsG n.F. den Passus „soweit..., ... zu § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n.F. herstellen. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2 BörsG n.F.: Laut Begründung..., ...MiFID I in § 3 Absatz 5 BörsG überführt und geändert..., ...hervor. Zu § 5 Absatz 3 BörsG n.F. und § 50 Absatz 2 Nr. 10 BörsG n.F. (Auslagerungen): ..., ... überholt. § 5 Absatz 3 BörsG steht bereits heute in..., ...WpHG i.V.m. § 19 Absatz 2 BörsG). Eine entspre-chende ..., ...19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG auf diejenigen Personen..., ...erforderlich sind. § 10 BörsG findet insoweit keine ..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG n.F. den Widerruf der ..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG n.F. weniger als zwei ..., ... (§ 5 Absatz 3 BörsG n.F.) mehr Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Börsengesetz - verbesserter Informationsaustausch mit Behörden
Die Voraussetzung zum Informationsaustausch von Börsenbetreibern mit Behörden - sowohl inländisch als auch ausländisch - im Börsengesetz sind begrenzt. Im Sinne effektiver und effizienter Märkte und deren Beaufsichtigung sollten die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen Börsen und Behörden verbessert werden.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 22.07.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmung im Börsengesetz (BörsG) genehmigte und beaufsichtigte Börse, § 2 Abs. 1 BörsG. Haupttätigkeitsfeld ..., ...Warenterminbörse, § 2 Abs. 3 BörsG, insbesondere für Strom..., ...Bestimmung von § 1 Abs 3 BörsG), nicht-europäischen Emissionsberechtigungen..., ... Regelungen, § 7 Abs. 4 BörsG für die Handelsüberwachungsstelle und § 10 BörsG für die Börse, genauer..., ... (mit Anmerkungen) § 7 BörsG (4) Die Handelsüberwachungsstelle..., ...organisierten Marktes im BörsG nicht näher definiert...., ...verschiedenen Stellen des BörsG ist anerkannt, dass grundsätzlich..., ... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 BörsG sein können. Anmerkung..., ...gesetzt werden können. § 10 BörsG (1) Die bei der Börsenaufsichtsbehörde..., ...entsprechend. Anmerkungen zu § 10 BörsG Anmerkung 1: Formulierung..., ...Änderung von § 7 und 10 BörsG: 1. Änderung von § 7 BörsG Bitte beachten Sie, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 39 Absatz 2 bis 6 BörsG für den Fall an, dass ..., ...Wesentlichen in § 7 Abs. 4 BörsG geregelt. Diese Regelungen..., ...Informationsbefugnisse nach § 7 und § 10 BörsG auf Börsenprodukte angestrebt..., ... Rahmen des § 39 Abs. 2 BörsG. • Anerkennung gebilligte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Zukunftsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ...insbesondere zum De-listing § 38 BörsG Laut Gesetzesbegründung..., ...Börsenplatzes auszurichten. § 39 BörsG In § 39 Abs. 2 Satz 1..., ...48a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BörsG vorgesehen, dass Börsenträger..., ...wird (§ 39 Abs. 2 bis 6 BörsG) und Anleger gegen Abfindung..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 BörsG die Zulässigkeit eines..., ...annehmen n (§ 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG): „Ist ein Antrag auf ..., ...Begründung zu § 39 Abs 3 Satz 8 BörsG untermauert unsere Argumentation..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...abändert“. Nach § 39 Abs. 3 BörsG wird „die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf 3 So auch..., ...nach § 48a Absatz 1 Nr. 8 BörsG der Börsenträ-ger für ..., ...des § 39 Absatz 2 bis 6 BörsG entsprechendes Erwerbsangebot..., ...Anforderungen des § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG für den Fall vorsehen,..., ...in § 48a Absatz 1 Nr. 8 BörsG stellt eine Verschärfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Neuregelung des § 39 BörsG-E gegen einen solchen ..., ...Ausnahmefälle In § 39 Abs. 3 BörsG-E soll die alleinige Orientierung..., ...Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 6 BörsG-E soll das Delisting-Erwerbsangebot..., ...gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 BörsG-E nicht mehr ein öffentliches..., ...gemäß § 48 a Abs. 1 Nr. 8 BörsG-E für den Fall des Rückzugs..., ...Regelung des § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG entsprechend gelten. Dieses..., ...der Regelungen des § 39 BörsG möglich ist. Wenn man ..., ...Wirksamwerden des § 48a BörsG-E von beispielsweise sechs..., ...Nummer 6, Änderung von § 48 BörsG-E)). Entsprechend dem ..., ...8, Einführung von § 48b BörsG-E) zukünftig im Prospekt..., ...WpHG-E, § 48b Abs. 3 Nr. 1 BörsG-E). Insbesondere bei Familienunternehmen..., ... 48b Abs. 3 Nr. 2 und 3 BörsG-E), also klassische Gesellschaftervereinbarungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...KMU-Wachstumsmarkt nach § 39 BörsG: Die Pflicht der Emittenten..., ...KMUWachstumsmarkt § 3 Abs. 4 BörsG (Art. 18. Nr. 2): Erweiterung..., ...halten den aktuellen § 3 BörsG für europarechtskonform..., ...entfallen. § 48a Abs. 1b BörsG (Artikel 19 Nr. 7 b): ..., ... Nach § 48a Absatz 1 b BörsG soll der Börsenträger ..., ...Regelung in § 48a Absatz 1 b BörsG: Es soll vermieden werden..., ...§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...Formulierung in § 39 Abs. 3 BörsG („die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf Erhöhung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auf § 39 Abs. 2 bis 6 das BörsG genannt werden müsste...., ...(§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...Formulierung in § 39 Abs. 3 BörsG („die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf Erhöhung..., ...KMU-Wachstumsmarkt § 3 Abs. 4 und 5 BörsG (Art. 18. Nr. 2): Erweiterung..., ...halten den aktuellen § 3 BörsG für europarechtskonform..., ...Einhaltung der Vorschriften des BörsG zu überprüfen, nicht nötig..., ...entfallen. § 48a Abs. 1b BörsG (Artikel 19 Nr. 7 b): ..., ... Nach § 48a Absatz 1 b BörsG soll der Börsenträger ..., ...Regelung in § 48a Absatz 1 b BörsG: Es soll vermieden werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Börse nach § 19 Absatz 4 BörsG Nach § 19 Absatz 4 Satz..., ...Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG würde für Institute mit..., ...Satz 2 in § 19 Absatz 4 BörsG würde an dieser Stelle..., ...Satz 2 in § 19 Absatz 4 BörsG einzufügen: „ 2Die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 2 Börsengesetz (BörsG) berücksichtigt. Nach ..., ...unter die Definition des §2 BörsG fallen, z.B. Handelsplätze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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11.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Norm: § 19 Abs. 4 Satz 2 BörsG Problem/Belastung: - ..., ...4 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG würde für Institute mit..., ...neuen Satz 2 in § 19 Abs. 4 BörsG einzufügen: "Die Zulassung...
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Zu Regelungsvorhaben: