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13 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AltautoV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (13)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Vorschlag für eine EU-Verordnung über Kreislaufanforderungen von Fahrzeugen (EU-Altfahrzeugverordnung) hat die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kreislaufwirtschaftsanforderungen von Fahrzeugen sowie EU-weit harmonisierten Vorgaben zum Ziel. Die Überarbeitung der EU Altfahrzeug-Richtlinie sollte die Notwendigkeit von praktikablen Rechtsvorschriften, die auf dem aktuellen technischen Stand basieren, berücksichtigen. (z.B. bzgl. Minimum Recycled Content Target, Extended Producer Responsibilities)

    • Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 14.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kunststoffabfälle gilt es als Wertstoffe im Kreislauf zu führen, als Voraussetzung zur Schaffung einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen. Ziel der Advocacy zur Ausgestaltung der Altfahrzeugverordnung (ELV) ist die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft im Bereich der automobilen Kunststoffe, insbesondere bezüglich sowohl ambitionierter als auch realistischer regulatorischer Einsatzziele zirkulärer Rohstoffe (Rezyklate, Biomasse, CO2) unter Berücksichtigung des gesamten Nutzungszyklus von Automobilen, inkl. Austausch- und Ersatzzeilen. Dies schließt die möglichst breite Anerkennung von Abfallströmen (z.B. pre- und post-consumer-Abfälle) als auch Recyclingverfahren (mechanische, lösemittelbasierte und chemische Verfahren) ein.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 23.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 27.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 31.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 28.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begrüßung der geplanten neuen Vorgaben bezüglich Ökodesign, Reparatur, Wiederverwendung, Rezyklatgehalt, Sammlung und Recycling. Entwurf enthält erhebliche Schwachstellen, wodurch viel Potential für den Ressourcenschutz verschenkt wird. Vorgeschlagenen Maßnahmen für ein ressourcenfreundliches Design sowie die Förderung von Reparatur und Wiederverwendung greifen zu kurz. Sehr kritisch, da Fahrzeuge nicht im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) enthalten sind. Unzureichende Maßnahmen zur Förderung des Rezyklateinsatzes sowie hochwertigem Recycling. Vorgeschlagene Änderungen bzgl.: Offenlegung des CO2-Fußabdrucks, Reparier- und Wiederverwendbarkeit, Wiederverwendung, Recycling sowie der Rechtsgrundlage

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 11.09.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Vorschlag für eine EU-Verordnung über Kreislaufanforderungen von Fahrzeugen (EU-Altfahrzeugverordnung) hat die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kreislaufwirtschaftsanforderungen von Fahrzeugen sowie EU-weit harmonisierten Vorgaben zum Ziel. Die Überarbeitung der EU Altfahrzeug-Richtlinie sollte die Notwendigkeit von praktikablen Rechtsvorschriften, die auf dem aktuellen technischen Stand basieren, berücksichtigen. (z.B. bzgl. Minimum Recycled Content Target, Extended Producer Responsibilities)

    • Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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