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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AlkopopStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)
Einsatz für eine konsequente Trennung von Finanzverwaltung und Finanzpolizei, die Sicherstellung der Kontinuität des Vollzugs, die Aufrechterhaltung ausreichender Kapazitäten, Expertise und Erreichbarkeit von Ansprechpartnern, für verbindliche Bearbeitungsfristen und klare Übergangsregelungen
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 01.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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14.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 02.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
-
19.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: