Stellungnahmen/Gutachten
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51 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Aktivrente"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (51)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente - späteres Inkrafttreten
Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... erhöhen würde. Die Aktivrente kann dazu beitragen,..., ...ist richtig. Mit der Aktivrente dürfte sich die Erwerbsquote..., ...werden können. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...Umsetzung der geplanten Aktivrente berücksichtigt werden..., ...und Inkrafttreten der Aktivrente sollte daher ein ausreichender..., ...Werbungskostenabzug bei der Aktivrente sollte nicht gefolgt..., ...gung mehr ausüben, die Aktivrente in Anspruch nehmen können..., ...werbstätig zu sein. Von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...geprüft werden, ob die Aktivrente auch von denjenigen ..., ...vor Inkrafttreten der Aktivrente abstellt, könnte eine..., ...Rahmen der Einführung der Aktivrente soll die Einbeziehung..., ...ersetzbar sind. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...gung), auszuweisen. Die Aktivrente unterliegt allerdings..., ...Wirkungen der sogenannten Aktivrente nach § 3 Nummer 21 ..., ...Ausweis des aufgrund der Aktivrente steuerfreien Arbeitslohns..., ...der Programmierung der Aktivrente berücksichtigen und ..., ...konkreten Umsetzung der Aktivrente in der betrieblichen..., ...ist. Durch die neue „Aktivrente“ erhält ein Arbeitnehmer..., ...Beschäftigung im Rahmen der Aktivrente unterliegt weiterhin..., ...eigentlich der Zweck der Aktivrente ist. Petitum: Die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente muss auch für Selbständige gelten
Die Aktivrente ist nur für abhängig Beschäftigte vorgesehen. Wir wollen, das sie auch für Selbständige gilt.
- Bereitgestellt von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rund um die geplante Aktivrente an das Bundesministerium..., ...Angestelltenverhältnissen aufgrund der Aktivrente könnte aufgrund dieser..., ... ebenfalls von der Aktivrente profitieren würden. ..., ...ohne Einführung der Aktivrente. 7. Auch Selbstständige..., ...Gesetzesvorhabens zur Aktivrente sind. Die Bedeutung..., ...Angestellten zugutekam. Die Aktivrente stellt – nachdem im ..., ...Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente im Widerspruch zur Praxis..., ...Selbstständigen durch die Aktivrente dagegen für jeden ..., ...versicherungspflichtig sind, von der Aktivrente profitieren. Es handelt..., ... Diskussion über die Aktivrente wurde berechtigterweise..., ...für die Einführung der Aktivrente nicht auch die Evaluation..., ...ist. Die Effekte der Aktivrente dürften sich bei einer..., ...von der Einführung der Aktivrente wird aufgrund besserer..., ...erhöhen. Der durch die Aktivrente erzielte Nettoeffekt..., ...unterstützt die Einführung der Aktivrente, fordert jedoch die ..., ...von der Einführung der Aktivrente ein kraftvoller Impuls..., ...ausgehen. Nur wenn die Aktivrente für alle arbeitenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente - späteres Inkrafttreten
Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ...ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente auch für Selbstständige Musikunternehmer*innen
Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens: Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten. Die steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Erwerbstätigen im Rentenalter ist zwingend erforderlich. Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen..., ...Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026..., ...Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem..., ...Gesetzesvorhabens: ● Die Aktivrente muss auch für selbstständige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... erhöhen würde. Die Aktivrente kann dazu beitragen,..., ...ist richtig. Mit der Aktivrente dürfte sich die Erwerbsquote..., ...werden können. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...Umsetzung der geplanten Aktivrente berücksichtigt werden..., ...und Inkrafttreten der Aktivrente sollte daher ein ausreichender..., ...Werbungskostenabzug bei der Aktivrente sollte nicht gefolgt..., ... vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...ätig zu sein. Von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...geprüft werden, ob die Aktivrente auch von denjenigen ..., ...vor Inkrafttreten der Aktivrente abstellt, könnte eine..., ...Rahmen der Einführung der Aktivrente soll die Einbeziehung..., ...ersetzbar sind. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...., Der aufgrund der Aktivrente steuerfreie Arbeitslohn..., ...), auszuweisen. Die Aktivrente unterliegt allerdings..., ...Wirkungen der sogenannten Aktivrente nach § 3 Nummer 21 ..., ...der Programmierung der Aktivrente berücksichtigen und ..., ...konkreten Umsetzung der Aktivrente in der betrieblichen..., ...ist. Durch die neue „Aktivrente“ erhält ein Arbeitnehmer..., ...Beschäftigung im Rahmen der Aktivrente unterliegt weiterhin..., ...eigentlich der Zweck der Aktivrente ist. Petitum: Die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ... ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, sog. Teilzeitaufstockungsprämie und sog. Aktivrente
Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ , wir danken Ihnen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine ..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei-felt (vgl. ..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente, Steuerfreiheit Mehrarbeitszuschläge, Teilzeitaufstockungsprämie
Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. 3. Aktivrente Es ist widersprüchlich..., ...ist das Konzept einer Aktivrente grundsätzlich gut und..., ...Arbeitsmarkt zu halten. Die Aktivrente sollte aber nicht so..., ...Implikationen in Bezug auf die Aktivrente möchte ich Sie sehr ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommentare zur Einführung der sog. Aktivrente, Einführung der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, Einführung der Steuerfreiheit von Teilzeitaufstockungsprämien, Erhöhung der Entfernungspauschale, Einführung einer sog. Arbeitstagepauschale
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...I. Aktivrente Ihnen kurz zusammengefasst..., ...erhalten sollen (sog. „Aktivrente"), sehen DIE FAMILIENUNTERNEHMER..., ...FAMILIENUNTERNEHMER die Maßnahmen der Aktivrente, der Steuerfreiheit ..., ...Ausgestaltung kritischer. Die Aktivrente, die Steuerfreiheit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung offener Anwendungsfragen zur Aktivrente
Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Be-schäftigung im Sinne der Aktivrente ausdrücklich vorgesehen..., ...begünstigt? • Gilt die Aktivrente für Midijobs? • Gilt..., ...Beschäftigungsverhältnisse? • Gilt die Aktivrente auch für geschäftsführende..., ...derzeitigen Regelung ist die Aktivrente gemäß § 41b Absatz 1..., ...Steu-erfreibetrags zur Aktivrente ist für das Kalenderjahr..., ...Wird das im Rahmen der Aktivrente steuerfrei erzielte ..., ...Monatsstundenmodelle im Rahmen der Aktivrente ohne steuerliche Nachteile...
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Zu Regelungsvorhaben: