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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/5321"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf trägt kurzfristig zur Abfederung des aktuellen Dieselpreisschocks bei. Aus Sicht des mittelständisch geprägten Transportgewerbes ist der Gesetzentwurf jedoch nicht ausreichend, um den gegenwärtigen existenzbedrohenden Kostenschock wirksam abzufedern. Die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen bleiben zu kurz, zu pauschal und strukturell unzureichend. Ohne ergänzende und zielgenaue Maßnahmen drohen Insolvenzen, Kapazitätsabbau und Beeinträchtigungen der Lieferketten, die zu rund 85 Prozent über den Straßengüterverkehr abgewickelt werden. Besonders kritisch ist , dass zentrale strukturelle Fehlbelastungen – insbesondere die CO2-Doppelbelastung aus nationalem Emissionshandel (BEHG) und CO2-Maut – weiterhin bestehen bleiben.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiesteuersenkungsgesetz), Drs. 21/5321 Zusammenfassung ➢Dieselpreisexplosion...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(Bundestags-Drucksache 21/5321) 1. Vorbemerkung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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