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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1857"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierungen und Anpassungen bei Implementierung der CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)
- Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 16.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berichtspflichten praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
Berichtspflichten für Unternehmen praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berichtspflichten praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
Berichtspflichten für Unternehmen praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Vorschläge zum Nachhaltigkeits-Omnibus sind ein erster Lichtblick. Die bereits in Brüssel getroffenen Entscheidungen sind erste wichtige Schritte, um die Regulierungsflut bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - zumindest teilweise - einzudämmen. Langfristig müssen Pflichten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Für die Industrie ist die überbordende Bürokratie zu einem der größten Probleme im internationalen Wettbewerb geworden. Die Bundesregierung muss Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung unterstützen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung von EU-Maßgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Mit der Inititiative wird begrüßt, dass die EU-Maßgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 1:1 mit dem u.g. Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Zugleich werden Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. Das betrifft insbesondere die Aufstellungspflicht, die Öffnung des Prüfermarkts für Nachhaltigkeitsberichte, Ausnahmeregelungen für kleine kommunale Unternehmen oder auch die Vermeidung von Doppelungen bei Berichts- und Prüfprozessen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 07.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berichtspflichten praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
Berichtspflichten für Unternehmen praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: