Stellungnahmen/Gutachten
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102 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (102)
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Gleichstellung von E-Fuels; Referentenentwurf E-Fuels-Only-Gesetz umsetzen
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes gemäß dem Referentenentwurf des BMF. Zielsetzung: Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung
Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Bereitgestellt von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 25 % Belastung
Senkung des Unternehmensbesteuerungsniveau auf maximal 25 %
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe hat erhebliches Potential zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die zahlreichen Melde-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die Notwendigkeit, für zahlreiche Aufgaben gesondert Beauftragte benennen zu müssen, binden immer mehr Personalkapazitäten sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsträgern und Behörden. Das verschärft den Fachkräftemangel, verursacht enorme Mehrkosten und gefährdet die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: