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2.647 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BMG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (2.647)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Referentenentwurfs des BMG zum Gesetz zur Stärkung..., ...zum Referentenentwurf des BMG zum Gesetz zur Stärkung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DDG enagiert sich für ein Erhalt der Diabetologie als Fach in allen Klinik-Leveln, um die Versorgung von Menschen mit Diabetes dauerhaft zu sichern. Eine kompetente und leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit Diabetes in der ambulanten und stationären Medizin muss angesichts von fast 9 Millionen Menschen mit Diabetes zwingend sichergestellt sein! Diabetesschwerpunktpraxen und deren Kooperationen mit Kliniken müssen gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Start des „Klinik-Atlas“ des BMG kommentiert DDG Präsident..., ...der Konflikt zwischen dem BMG und anderen Akteuren wie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Leider ist die Stellungnahme des BMG aus unserer Sicht nicht..., ...einen einfachen Vermerk des BMG „aus der Welt geschaffen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den interaktiven Bundes-Klinik-Atlas..., ...diese Fehler seitens des BMG zurzeit bearbeitet werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erstaunt umso mehr, dass das BMG nun, gut ein halbes Jahr..., ... Es verwundert, dass das BMG mit dem RefE die Möglichkeit..., ...zuständigen Referatsleiter im BMG kommentiert: „Die Themen..., ...bleibt unklar, warum das BMG den gemeinsam mit der Bundesärztekammer..., ... formuliert sind. Sofern BMG-seitig an dem Ansatz festgehalten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme baut auf der dem BMG bereits übermittelten Stellungnahme..., ... 2. Sitzung der AG 3 vom BMG übermittelten Fragen ein..., ...der AG 3 wurde seitens des BMG die Frage aufgeworfen, ..., ...Zusatznutzen. Die Erwartung des BMG über die Einführung einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG, insbesondere durch Anerkennung der besonderen Evidenzsituation bei seltenen Erkrankungen, angemessene Abbildung des Zusatznutzens, Vermeidung zusätzlicher Marktzugangshürden und Sicherung eines frühen Zugangs zu hochspezialisierten Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme baut auf der dem BMG bereits übermittelten Stellungnahme..., ... 2. Sitzung der AG 3 vom BMG übermittelten Fragen ein..., ...der AG 3 wurde seitens des BMG die Frage aufgeworfen, ..., ...Zusatznutzen. Die Erwartung des BMG über die Einführung einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Strukturen, auch im BMG Die „Qualifizierung“ eines..., ...Registerinitiativen in einer Abteilung des BMG gebündelt werden. Aus all..., ...Registerthemen innerhalb des BMG Krebsregister sollten nicht..., ...Registerinitiativen in einer Abteilung des BMG gebündelt werden. - Verknüpfung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Weiterentwicklung der AMNOG-Nutzenbewertung und EU-HTA-Anbindung, insbesondere durch verbindliche Berücksichtigung europäischer Bewertungen, Anerkennung besonderer Therapiesituationen und bestverfügbarer Evidenz, mehr Verlässlichkeit bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie, Abbildung medizinischer Versorgungsbedarfe, Bürokratieabbau, sachgerechte Freistellungen, praxistaugliche AbD-Regeln und Nutzung von Registerdaten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme baut auf der dem BMG bereits übermittelten Stellungnahme..., ... 2. Sitzung der AG 3 vom BMG übermittelten Fragen ein..., ...der AG 3 wurde seitens des BMG die Frage aufgeworfen, ..., ...Zusatznutzen. Die Erwartung des BMG über die Einführung einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme baut auf der dem BMG bereits übermittelten Stellungnahme..., ... 2. Sitzung der AG 3 vom BMG übermittelten Fragen ein..., ...der AG 3 wurde seitens des BMG die Frage aufgeworfen, ..., ...Zusatznutzen. Die Erwartung des BMG über die Einführung einer...
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