Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

76 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (76)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten. Hamburger...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten. Hamburger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.

    • Bereitgestellt von: Netflix Services Germany GmbH am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, das ausschließliche Sender-echt nach § 20 UrhG und weitere damit verbundene..., ...bestehenden §§ 19a und 20 UrhG zu modifi-zieren und sich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zitate im Sinne von § 51 UrhG sollen mit folgender Quellenangabe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 2 BDSG und §§ 53, 106 UrhG keinen umfassenden Schutz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Candid Public Affairs GmbH am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Spotify AB am 27.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Spotify Belgium NV am 27.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern