Stellungnahmen/Gutachten
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80 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BSWAG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (80)
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Zu Regelungsvorhaben:
Realisierung des "Deutschlandtakts"
Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, den "Deutschlandtakt" als zentrale, angebotsorientierte Leitstrategie für den zielgerichteten Ausbau des Schienennetzes in Deutschland zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 15.08.2025
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 27.05.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik für die Schieneninfrastruktur
Um Modernisierung, Digitalisierung und Ausbau der Schieneninfrastruktur wirksam voranzutreiben, bedarf es einer Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik. Nötig ist eine Leitstrategie des Bundes, Verbindlichkeit, Transparenz und Planbarkeit müssen erhöht, die Rolle des Bundes als Leistungsbesteller gestärkt und die Wechselwirkungen zwischen Nutzer- und Bundesfinanzierung austariert werden. Leitinstrument der Umsetzung soll ein gesetzlich verankerter Infraplan werden. Dieser ist überjährig und verbindlich durchzufinanzieren. Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
- Bereitgestellt von: Pro-Ausbau - Bahnfreunde aus dem Landkreis Schaumburg am 18.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
-
11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: