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215 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGB IX"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (215)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für junge Menschen nach SGB IX erhalten bleiben. Ein ..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX durch eine Verschiebung..., ...Leistungserbringer, die aus dem SGB IX kommen, übertragen und..., ...Anlehnung an § 104 Absatz 3 SGB IX wird in Absatz 3 eine ..., ...Teilhabe im Sinne von § 4 SGB IX insgesamt be-zogen. Der..., ... ergeben sich aus § 90 SGB IX. (3a) Maßgeblich für..., ...die Leistungen aus dem SGB IX. Dadurch wird die Umsetzung..., ...werden die Regelungen des SGB IX in das SGB VIII entsprechend..., ...werden die Regelungen des SGB IX übernommen. Durch das ..., ...bisherige Regelung des § 134 SGB IX anscheinend nicht beachtet..., ... Fachleistung – wie im SGB IX – gibt es hier nicht. ..., ...der Ein-gliederungshilfe SGB IX negativ verstanden. ..., ...massiv benachteiligt. Das SGB IX kennt eine solche Unterscheidung..., ...Vorausset-zungen aus § 126 SGB IX die Schiedsstelle anrufen..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX ist diese Frage seit Dezember..., ... sinnvoll, wie für das SGB IX und das SGB XII, die Zuständigkeit..., ...Ein-gliederungshilfe nach SGB IX vermieden. Die vorgesehen..., ...Vergütungsvereinbarungen nach SGB IX nicht mit Inkrafttreten..., ...Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX für Kinder und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Behinderungen aus dem SGB IX auf die Kinder- und Jugendhilfe..., ...Eingliederungshilfe aus dem SGB VIII und SGB IX, Anspruchsinhaberschaft..., ...Beratungsstellen nach § 32 SGB IX oder § 9a SGB VIII hinweisen..., ...dürfen (analog § 124 Abs.1 SGB IX). Um eine Schlechterstellung..., ...wie er zuvor bereits im SGB IX bestand. 10. Einhaltung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...15 SGB VI i. V. m. § 38 SGB IX und § 34 SGB VII zugelassene..., ...15 SGB VI i. V. m. § 38 SGB IX und § 34 SGB VII zugelassene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für junge Menschen nach SGB IX erhalten bleiben. Die ..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX durch eine Verschiebung..., ...Leistungserbringer, die aus dem SGB IX kommen, übertragen. ..., ...Anlehnung an § 104 Absatz 3 SGB IX wird in Absatz 3 eine ..., ...Teilhabe im Sinne von § 4 SGB IX insgesamt be-zogen. Der..., ...die Leistungen aus dem SGB IX. Dadurch wird die Umsetzung..., ...werden die Regelungen des SGB IX übernommen. Durch das ..., ...soweit dies nach § 104 SGB IX für die Leistungsberechtigten..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX weisen deutlich auf die..., ...der Ein-gliederungshilfe SGB IX negativ verstanden und..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX gilt dasselbe. Durch..., ...Vorausset-zungen aus § 126 SGB IX die Schiedsstelle anrufen..., ...Leistungserbringer, die aus dem SGB IX kommen, genommen. ..., ... in Anlehnung an § 134 SGB IX. B) Stellungnahme..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX kein operatio-nalisierbarer..., ...Eingliederungshilfe nach SGB IX ist diese Frage seit Dezember..., ... sinnvoll, wie für das SGB IX und das SGB XII, die Zuständigkeit..., ...Eingliede-rungshilfe nach SGB IX vermieden. Bei Streitigkeiten..., ...die bisher im Rahmen des SGB IX erbracht wer-den, unter..., ...Eingliederungshil-fe nach SGB IX für Kinder und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vater-Kind-Einrichtung über das SGB IX finanziert wird, besteht..., ... Belastung nicht. Nach SGB IX kann der Aufenthalt weiter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wie medizinische. Im SGB IX (Schwerbehindertenrecht..., ...teilweise ausüben können (§ 43 SGB IX). Auch hier wird das ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...weiteren Hilfesystemen (z. B. SGB IX, Frühe Hilfen, Selbsthilfe..., ...Sozialgesetzbüchern wie z. B. aus dem SGB IX sind ebenfalls mit einzubeziehen..., ...SGB V, SGB VI, SGB VIII, SGB IX etc.) zu regeln. Dasselbe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 30.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gelten nach § 2 Abs. 1 SGB IX als behindert, wenn ihre..., ...zu beschäftigen (§ 154 SGB IX). Für kleinere Betriebe..., ...Integrationsamt nach § 168 SGB IX. Mit der Neuerung durch..., ...die Rege-lung nach § 168 SGB IX entfallen. Das Verhältnis..., ...Sonderkündigungsschutzes gemäß § 168 SGB IX nach drei Jahren zumindest..., ...Integrationsamtes nach dem SGB IX wahrnimmt, bei einem Großteil...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, umgesetzt werden. Des Weiteren wird der Rehabilitationsprozess (Einführung Fallmanagement) verbessert sowie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) verstetigt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI Anpassungsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ihr Auftrag im Sinne des SGB IX ist es, erwachsenen Menschen..., ... Sinne des § 36 Abs. 4 SGB IX Geschäftsstelle c/o Deutsche...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden...
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