Stellungnahmen/Gutachten
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439 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GWB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (439)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB – aus dem Bundeshaushaltsrecht..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB sind aus dem Anwendungs-bereich..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB dennoch zu den Ad-ressaten..., ...Begründung: § 128 Absatz 1 GWB beinhaltet mit Blick auf..., ...mit den ohnehin in § 128 GWB geregelten Aspekten sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GWB-Novelle Keine neuen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts
Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Kartellrecht ..., ...Umsatzschwellenwerte nach § 35 Abs. 1 GWB um bis zu 50 Prozent stellt..., ...Rückkehr zu den vor der 9. GWB-Novelle geltenden Verfahrensstrukturen..., ...Entscheidung Seit der 10. GWB-Novelle besteht mit § 32c Abs. 4 GWB ein Anspruch für Unternehmen..., ...Änderung von § 34 Abs. 1 GWB Wie im Rahmen der Verbändeanhörung..., ...Änderung des § 34 Abs. 1 GWB dahingehend, dass der kartellrechtliche..., ...Änderung von § 34 Abs. 1 GWB erhebliche Rechtsunsicherheiten..., ...Bußgeldverfahren nach § 81 GWB so- wie zivilrechtlichen..., ...Mittelstand Wir nehmen die 12. GWB-Novelle zum Anlass, um ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Vergabetransformationsrecht.
Verbesserungen im Referentenentwurf zum Vergaberecht, insbesondere bei der Stärkung von Eigenerklärungen und die vereinfachten Nachweispflichten in der Eignungsprüfung.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., um die Terminologie in GWB, SektVO zu korrigieren...., ... Auftraggeber gem. § 99 GWB gemeint, siehe § 98 GWB..., ...ein Beispiel von vielen in GWB und SektVO. Teilweise ..., ... 1 Nr. 2b § 97 Abs. 4 GWB Die gewonnene Flexibilität..., ...Änderung des § 108 GWB zum Anlass zu nehmen, die..., ...nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB auszugleichen. 3 / 11 ..., ...sich lediglich auf § 138 GWB berufen können. § 138 Abs..., ... nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und die nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB in aller Regel in denselben..., ... Art. 1 Nr. 12 § 112a GWB Die Teilnahmebeschränkung..., ... GWB) und „Sektorenauftraggeber“ (§ 100 GWB) richtig zu verwenden. ..., ...1 Nr. 15 § 116 Abs. 3 GWB - Die Systematik des GWB..., ... Art. 1 Nr. 15 § 116 GWB Finanzdienstleistungen ..., ... gem. § 100 GWB einschlägig ist. Hier ..., ...1 Nr. 16 § 120a Abs.1 GWB Die Terminologie „auf ..., ...entsprechend § 134 Abs. 1 S. 1 GWB“ ist verfehlt. § 134 GWB..., ...1 Nr. 32 § 166 Abs. 1 GWB Der neu eingeschobene ..., ...§ 120a GWB geht nicht hervor, dass..., ... den Wortlaut des § 120a GWB....
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Zu Regelungsvorhaben: