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1.622 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.622)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für eine langfristige verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseeure sind folgende Punkte zentral: - Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden. - Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 04.08.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen. - Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind. - Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlastungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: Hamburger Energiewerke GmbH am 24.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 23.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.

    • Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 11.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung des Energy Sharing entsprechend den Vorgaben von §15a der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU-RL 2018/2001). § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt das sogenannte Energy Sharing, welches Haushalten und Unternehmen die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.

    • Bereitgestellt von: H2ercules am 09.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 04.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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