Stellungnahmen/Gutachten
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1.622 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.622)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Carbon Management Strategie
Die Carbon Management Strategie der Bundesregierung setzt den politischen Rahmen für CCU/S. Wir setzen uns für einen offenen Ansatz ein, der CCU/S sowohl für unvermeidbare als auch für schwer vermeidbare Emissionen gangbar macht und Zugang zu Förderinstrumenten (u.a. KSVs, BIK) für schwer vermeidbare Emissionen ein - besipielsweise an gasgefeuerter industrieller KWK.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
Die H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und damit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Eine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur als Bindeglied zwischen Wasserstofferzeugung bzw. -import und Verbrauchern. Mit dem Regelungsvorhaben sollen die Rahmenbedingungen der Finanzierung des H2-Kernnetzes im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Infraserv GmbH & Co. Höchst KG am 04.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung systemrelevanter Kraftwerksstandorte bei Konzeption und Aufbau des H2-Kernnetzes
Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen. H2-Kraftwerke müssen wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihren Anteil an der H2-Kernnetz-Finanzierung leisten zu können. Das Kernnetz muss Zugang zu H2-Quellen und H2-Speichern erhalten.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Ermöglichung von Neubau/Umrüstung von Kraftwerken bestehenden Netzreserve-Standorten
Angestrebt wird eine Anpassung des §13b EnWG, der eine Umrüstung oder den Neubau von Kraftwerken an bestehenden Netzreserve-Standorten ermöglicht. Hierzu sollte eine vorzeitige Entlassung aus der Systemrelevanz rechtssicher vorgenommen werden können. Bisher ist gesetzlich nicht vorgesehen, Kraftwerke vorzeitig aus der Netzreserve zu entlassen - auch nicht, um die Inbetriebnahme eines Neubaus oder eines umgerüsteten Kraftwerks zu gestatten (und etwa Anlagenteile für eine neue Anlage zu nutzen).
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Unbundlings im Stromsektor und Systemdienstleistungen über den Markt einen Wert geben
Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Unbundlings im Stromsektor und Systemdienstleistungen über den Markt einen Wert geben
Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze - Ziel: sinnvolle Weiternutzung
Das BMWK beschäftigt sich in einem Green Paper mit der zukünftigen Rolle der Gasverteilnetze. Diskutiert werden die Modalitäten der Stilllegung, die Neuregelung des Anschlusszwangs und die Kosten, welche auf die Verbraucher zukommen. DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. votieren dafür, diese hervorragende Infrastruktur technologieoffen und klima- sowie energiepolitisch weiterhin sinnvoll zu nutzen, wo das wirtschaftlich möglich ist.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abregelungsstrommengen zur Wasserstoffherstellung
Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichen des § 17 Abs. 1a EnWG-Neu
ITAD fordert die ersatzlose Streichung von § 17 Abs. 1a EnWG-E in dem Referentenentwurf. Das Rückholen von vertraglich zugesicherten Netzanschlussleistungen ist ein Eingriff in einen Vermögenswert der jeweiligen Anlage und kann negative Auswirkungen auf Investitionen in strategische Dekarbonisierungs- und Erweiterungsprojekte nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 28.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: