Stellungnahmen/Gutachten
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246 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KHEntgG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (246)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Landesbasisfallwerts (§ 10 Abs. 3 KHEntgG) eine Regelung aufgenommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Statt pauschaler Kürzungen notwendige Strukturreformen zügig und konsequent umsetzen
Wir lehnen eine ausschließlich auf pauschale Kostenreduzierungen ausgerichtete Gesetzgebung zur Stabilisierung der GKV ausdrücklich ab. Mit der verabschiedeten Krankenhausreform werden die notwendigen Strukturreformen zur Stabilisierung der Ausgabenentwicklung im Krankenhaussektor adäquat adressiert. Gleichzeitig bedarf es jedoch zielgerichteter Maßnahmen zur Steuerung der tatsächlichen medizinischen Inanspruchnahme. STRUKTURREFORMEN STATT PAUSCHALE KÜRZUNGEN KRANKENHAUSREFORM UMSETZEN VORHALTEFINANZIERUNG WEITERENTWICKELN NOTFALLVERSORGUNG UND PRIMÄRVERSORGUNG STÄRKEN KRISENVORSORGE MITDENKEN
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 03.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschlag: §6a KHEntgG Absatz 1 wird wie folgt..., ...veröffentlichen.“ §6a KHEntgG nach Absatz 3 wird ein..., ....“ §9 Absatz 1 Nr. 11 KHEntgG wird wie folgt ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschläge § 6a KHEntgG wird folgender neuer ..., ...ausgeschlossen.“ § 10 Abs. 5 KHEntgG wird gestrichen. In...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Förderung der stationären Versorgung durch Transparenz Mit dem Schreiben vom 10.06.2024 an das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt das Asklepios Fachklinikum Wiesen das Interesse, die Eintragungen zu Psychiatrischen Diagnosen aus dem Klinik-Atlas zu entfernen bzw. die Psychiatrischen Fachkliniken in den Klinik-Atlas aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Fachklinikum Wiesen GmbH am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 21 Abs. 7 Abs. 3 KHEntgG wurde erfüllt. Wir fordern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetzes sind (§ 2 Abs. 1 KHEntgG). Die Frage, ob die..., ...Krankenhausleistungen (vgl. § 2 Abs. 1 KHEntgG). Dem entsprechend wer-den..., ... in § 17 Abs. 1 Satz 3 KHEntgG dem Verband der Privaten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Bundes-Klinik-Atlas
Der Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit führt unvollständige, teilweise nicht korrekte bzw. unplausible Informationen für einzelne Kliniken aus. Ferner werden nur die somatischen Fächer abgebildet, psychiatrische Kliniken werden falsch oder gar nicht dargestellt. In vereinzelten somatischen Kliniken werden auch F-Diagnosen erfasst und im Atlas dargestellt, psychiatrische und psychosomatische Fachkliniken bleiben gänzlich unberücksichtigt. Der Portalbetreiber macht dies nicht hinreichend deutlich. Das Vorhaben wirkt auf die Korrektur, Ergänzung, Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas hin.
- Bereitgestellt von: Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 21 Abs. 7 Abs. 3 KHEntgG wurde erfüllt. Wir fordern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
Der Bundesverband Geriatrie setzt sich im Rahmen des KHVVG für eine zukunftsfeste, flächendeckende und patientengerechte altersmedizinische Versorgung ein. Zentrale Anliegen sind eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie inkl. aller geriatrischen Facharztqualifikationen, ihre Verankerung als Bestandteil der Grund- und Regelversorgung auf allen Versorgungsstufen sowie eine Finanzierung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen und den hohen Personalaufwand geriatrischer Behandlung abbildet. Zudem fordert der Verband klare Regeln zur Zuordnung akutgeriatrischer Leistungen, die Einbindung geriatrischer Expertise in sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen und die Option, geriatrische Fachabteilungen als „Besondere Einrichtungen“ mit individuellen Entgelten zu vergüten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) 5) Sachgerechte Abbildung..., ...Geriatrie § 21 Absatz 3c KHEntgG: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ...das gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG bis zum 30. September..., ... Krankenhaus nach § 6b KHEntgG ein Vorhaltebudget. Die..., ...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant. Damit geriatrische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG)______________ 11 Sektorenübergreifende..., ...38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) ____________________..., ...nach § 135f SGB V und § 8 KHEntgG wird ausdrücklich be..., ...geplanten Maßnahmen in § 8 KHEntgG, demnach ab 2027 Entgelte..., ...37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) Durch die Einführung..., ... Leistungen gemäß § 6c KHEntgG, welche zukünftig durch..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) Das Bundesgesundheitsministerium..., ...worden ist, soll laut § 5 KHEntgG Absatz 3k fortgeführt..., ...eingeführten Zuschläge nach §5 KHEntgG Absatz 3j andererseits..., ... eine Änderung des § 5 KHEntgG die Erhöhung der bislang...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederherstellung von Rechtssicherheit bei der Abrechnung ambulanter Behandlung
Durch Urteile des BSG wurde der lange geübten Praxis der Erbringung und Abrechnung besstimmter Leistungen der Strahlentherapie die rechtliche Grundlage entzogen. Ziel ist, eine neue Regelung in einem geeigneten Gesetz einzubringen, um Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wie folgt konkret zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkun gen §§ 9, 10 KHEntgG Abschaffung vollständige..., ... abzuschaffen. § 6a KHEntgG Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips..., ...umzusetzen. §§ 6, 14, 15 KHEntgG, analog in BPflV ..., ...§ 6 Absatz 2 Satz 11 KHEntgG klargestellt, dass der..., ...Entgelten gemäß § 6 Absatz 1 KHEntgG verankert werden. Ein...
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Zu Regelungsvorhaben: