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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BFStrMG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (36)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interessenvertretung der Eigenlogistikunternehmen und Verlader im Hinblick auf Entlastungen (Förderprogramme) durch die bestehende Lkw-Maut - 2009 hat die Bundesregierung zur „Mautharmonisierung“ die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) aufgelegt. Das Ziel der Mautharmonisierung ist es, das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen zu entlasten. Forderung nach praxisgerechter Ausgestaltung und Fortentwicklung der Förderrichtlinien.

    • Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 26.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen;Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen; Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interessenvertretung der Eigenlogistikunternehmen und Verlader im Hinblick auf Entlastungen (Förderprogramme) durch die bestehende Lkw-Maut - 2009 hat die Bundesregierung zur „Mautharmonisierung“ die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) aufgelegt. Das Ziel der Mautharmonisierung ist es, das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen zu entlasten. Forderung nach praxisgerechter Ausgestaltung und Fortentwicklung der Förderrichtlinien.

    • Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 26.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen;Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen; Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
    • Adressatenkreis:
      • 07.01.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
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