Stellungnahmen/Gutachten
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107 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"234/24"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (107)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie fordert im GVSG eine Erweiterung der G-BA-Beteiligung durch Mitberatungsrechte für Rehabilitationsträger bei Reha-Richtlinien (§92 Abs.1b SGB V). Darüber hinaus sollte bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über Richtlinien der Qualitätssicherung (§ 92 Abs.1 Satz 2 Nummer 13 SGB V) den einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Stellungnahmerecht eingeräumt werden, um fachlich fundierte Regeln ohne Auslegungsstreitigkeiten zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll die Versorgung vor Ort verbessern und regionale Strukturen stärken. Die Bundesregierung will damit bessere Zugänge, mehr Effizienz und eine patientenorientierte Versorgung erreichen. Der SoVD unterstüzt die Verbesserung des GVSG, damit die psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert und die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel bei schwerbinderten Menschen vereinfacht werden. Zudem erhöht das Gesetz die Transparenz und fördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Pflege- und Krankenkassen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
- Bereitgestellt von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)
Überführung der Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung. Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch Ermächtigung und auskommender Finanzierung. Niedrigschwellige kommunale Versorgungsangebote nach dem SGB V in Verbindung mit der kommunalen Daseinsfürsorge. Leichterer Zugang und die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: