Stellungnahmen/Gutachten
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1.320 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.320)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung und Genehmigung
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung und Genehmigung
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau bei Stromnetz-Projekten
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismen - gesicherte Leistung für den Strommarkt
ENGIE setzt sich für die Einführung eines zentralen Kapazitätsmarktes (ZKM) in Deutschland ein. Ein ZKM mit wettbewerblichen Ausschreibungen gewährleistet ausreichend Investitionen in neue steuerbare Kapazitäten. Ein ZKM ermöglicht langfristige Vergütungsverträge und gewährleistet einen transparenten und wettbewerbsorientierten Preisbildungsprozess, der wiederum den Markteintritt kleiner, neuer und innovativer Akteure begünstigt. Gleichzeitig müssen auch bestehende Kapazitäten angemessen in einem Kapazitätsmechanismus berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuschuss zu Netzentgelten sichern
Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, Netzentgelte und weitere Umlagen zu senken, ist also zu begrüßen. Diese Maßnahme hat nicht nur energiepolitische Bedeutung, sondern ist auch sozialpolitisch begründet. Sie sollten die Belastungen durch den steigenden CO2-Preis abfedern. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass angekündigte Entlastungen sich auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bemerkbar machen. Letztverbraucher würden dort nur indirekt und regional sehr unterschiedlich von der Entlastung der Übertragungsnetzentgelte profitieren. Auch wenn der verfolgte Ansatz prozessual wenig aufwendig und vergleichsweise einfach und kurzfristig umsetzbar ist bedarf es grundsätzlich einer langfristigen politischen Lösungen zur Finanzierung des Netzausbaus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 11.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gebäude- und quartiersbezogene Energieinfrastrukturen (sog. Kundenanlagen) im Energiewirtschaftsrecht. Ziel ist EU-rechtskonforme Definition von Energieanlagen innerhalb von Gebäuden oder Wohnquartieren, die der Weiterleitung von lokal erzeugtem Strom an Letztverbraucher dienen. Hierzu sollen entsprechende Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz sowie gegebenenfalls in weiteren energierechtlichen Vorschriften erfolgen. Zudem betrifft das Regelungsvorhaben Änderungen im Gebäudeenergiegesetz zur Ausgestaltung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor sowie zivilrechtliche Anpassungen zur rechtssicheren Einführung eines vereinfachten Baustandards („Gebäudetyp E“) im Bürgerlichen Gesetzbuch.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 10.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau regulatorischer Hürden für den Wasserstoffhochlauf
Das Vorhaben adressiert zentrale Hemmnisse für den Hochlauf von Wasserstoff: Überarbeitung der RFNBO-Regelungen, Anpassung der Vorgaben zu Low-Carbon-Wasserstoff, Korrekturen der nationalen FAUNA-Festlegung sowie Etablierung tragfähiger Markt- und Vertragsstrukturen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 02.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte
Wir fordern eine dauerhafte und kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte für industrielle Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze
Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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17.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze
Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: