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76 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (76)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen, die Anpassungen von Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes, insbesondere Energieaudits, sodass diese sowohl mit EU-rechtlichen Anforderungen als auch denen von Anbietern und Anwenden vereinbar sind.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmeliefer- verordnung (WärmeLV), um diese genauer zu..., ...definieren. Problem Die WärmeLV schreibt als Umsetzungsregulierung..., ...Weiterhin verstößt die WärmeLV gegen das Diskriminierungsverbot..., ...Kostenneutralität in der WärmeLV muss auf den Vergleich..., ...rechnerischer Basis erfolgen. Die WärmeLV ist entsprechend abzuändern..., ...Kostenneutralität in der WärmeLV neu fassen:  GEG 65..., ...Rahmen, Politikvorhaben: WärmeLV Wirkung: mittelbar, ..., ...Prognos Evaluation der WärmeLV 2022....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV). • Bei einer Modernisierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 556c BGB i.V.m. der WärmeLV anzusprechen. Wir bitten...
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