Stellungnahmen/Gutachten
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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SchwarzArbG 2004"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (31)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestariftreuegesetz wird grundsätzlich abgelehnt
Der BTGA lehnt den vorliegenden Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes grundsätzlich ab, da mit diesem Gesetz tarifliche Regelungen staatlich durchgesetzt werden sollen: Eine verweigerte Tariftreueerklärung – selbst solcher Bieter, die bereits übertariflich bezahlen – hätte die Verdrängung aus dem Wettbewerb zur Folge. Für einen derartigen Eingriff in die Tarifautonomie sind keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich – zumal bereits genügend gesetzliche Schutzregelungen existieren. Die Tarifautonomie ist in Deutschland verfassungsrechtlich besonders geschützt: Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifbindung sind Aufgaben der Sozialpartner und nicht des Gesetzgebers.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestariftreuegesetz wird grundsätzlich abgelehnt
Der BTGA lehnt den vorliegenden Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes grundsätzlich ab, da mit diesem Gesetz tarifliche Regelungen staatlich durchgesetzt werden sollen: Eine verweigerte Tariftreueerklärung – selbst solcher Bieter, die bereits übertariflich bezahlen – hätte die Verdrängung aus dem Wettbewerb zur Folge. Für einen derartigen Eingriff in die Tarifautonomie sind keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich – zumal bereits genügend gesetzliche Schutzregelungen existieren. Die Tarifautonomie ist in Deutschland verfassungsrechtlich besonders geschützt: Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifbindung sind Aufgaben der Sozialpartner und nicht des Gesetzgebers.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 06.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt erfordert die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die Modernisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, des Arbeitszeitgesetzes und eine praxistaugliche elektronische Arbeitszeiterfassung. Zum Bürokratieabbau sind ein Bürokratieentlastungsgesetz V, der Verzicht auf ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie die Anpassung weiterer Gesetze (wie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Qualifizierungschancengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgelttransparenzrichtlinie, Urlaubsentgeltregelungen, Hinweisgeberschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung) notwendig. Zur Hebung des Fachkräftepotenzials sollten Anerkennungs- und Visaverfahren digitalisiert und Weiterbildungsstrategien systematisch ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Made for Germany am 31.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Realitätsfernes Tariftreuegesetz von politischer Agenda streichen
Mit dem Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wird weder die Tarifautonomie gestärkt, noch wird Bürokratie abgebaut. Durch Tariftreuevorgaben im öffentlichen Vergabeverfahren entstehen vor allem neue bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber. Außerdem wird die Tarifautonomie eingeschränkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Realitätsfernes Tariftreuegesetz von politischer Agenda streichen
Mit dem Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wird weder die Tarifautonomie gestärkt, noch wird Bürokratie abgebaut. Durch Tariftreuevorgaben im öffentlichen Vergabeverfahren entstehen vor allem neue bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber. Außerdem wird die Tarifautonomie eingeschränkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es die Tarifbindung der Mitglieder zu fördern und zu stärken, auch soweit sie sich in öffentlichen Vergabeverfahren um Aufträge bewerben, sowie ihnen zu ermöglichen, den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen. Darüber hinaus wird in Frage gestellt, ob Vergabeverfahren grundsätzlich für die Sicherstellung und Bereitstellung sozialer Dienstleistungen am Menschen geeignet und angemessen sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Recht für und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung
Der KOK wirkt daraufhin, dass im Kontext dieser Gesetze Rechte von Betroffenen von Menschenhandel gestärkt und damit zusammenhängende Verfahren betroffenensensibel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.05.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- AsylVfG 1992 [alle SG hierzu]
- AsylVfGNG [alle SG hierzu]
- AGG [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- FreizügG/EU 2004 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- ProstG [alle SG hierzu]
- ProstSchG [alle SG hierzu]
- StGB [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 14 [alle SG hierzu]
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: