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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) "« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (34)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) umsetzen
Der Referentenentwurf wird vom IB als wichtiger Kompromiss gesehen, weswegen er sich für eine Verabschiedung des Gesetzes ausspricht. Begrüßt werden unter anderem die Gleichziehung von Altersgrenzen, die Kostenbeitragsfreiheit ambulanter Angebote, Verstetigung der Verfahrenslots*innen und die Ersetzung des Begriffs "Heimerziehung". Allerdings mahnt der IB gleichzeitig an, dass noch entscheidende Schritte für eine wirklich inklusive Lösung gegangen werden müssen. Zwar befinden sich mit dem aktuellen Entwurf alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, es bleibt jedoch bei der Versäulung in Leistungskatalogen (§27 und §35a-i) und Schnittstellenproblematiken, insbesondere zur Pflege, bleiben bestehen.
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) ..., ...zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Notwendige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention muss oberste Priorität bekommen. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches "Mehr" in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein "Besser" in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte.
- Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz) aus verwaltungsgerichtlicher Sitz mit besonderem Fokus auf die Sachgerechtigkeit der Beibehaltung der Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Sachmaterie
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 08.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes
Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: