Stellungnahmen/Gutachten
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40 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"DüngG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (40)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Düngegesetz Stellungname nach Einräumung der Möglichkeit durch BMLEH, Ref. 711
Vor dem Hintergrund einer vermutlich bald anstehenden grundsätzlichen Überarbeitung des Düngerechts bitten wir darum, aktuell nur zwingend erforderliche Änderungen am Düngegesetz vorzunehmen. Begriffsdefinitionen an nur einer Stelle des Düngerechts. Im uns vorliegenden Entwurf sollte eine Reihe von Begriffsdefinitionen korrigiert bzw. konkretisiert werden. Eine einheitliche Definition oder ein Verweis auf eine Definition für Kompost im Düngegesetz und auch der Düngeverordnung ist geboten. Wir unterbreiten einen Vorschlag für eine solche Definition, die aber noch mit weiteren Fachexperten der Bundesländer abzustimmen wäre.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 09.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Düngegesetznovellierung muss eine Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen und der Rahmen für eine verlässliche, verursachergerechte Düngepolitik geschaffen werden. Wir fordern den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss fortzusetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen, die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermeiden, ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen sowie eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
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BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Quote für grünes Ammoniak in der Düngemittelproduktion
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer nationalen Quote für grünes Ammoniak in der Produktion von mineralischen Stickstoffdüngemitteln ein. Die Quote soll Inverkehrbringer von ammoniakhaltigen Stickstoffdüngern verpflichten, einen steigenden Anteil RFNBO-konformen Ammoniaks einzusetzen (vorgeschlagen: 7 % ab 2031, ansteigend auf 70 % bis 2035). Ergänzend sollen staatlich gestützte Differenzverträge (CfD) Investitionen in grüne Erzeugungskapazitäten auslösen. Ziel ist die Schaffung eines Leitmarktes für grünen Wasserstoff im Düngemittelsektor, der Nachfragesicherheit für den Wasserstoffmarkthochlauf gewährleistet und zur Erfüllung der EU-RFNBO-Industriequote nach Art. 22a RED III beiträgt.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- StoffBilV [alle SG hierzu]
- DüngG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- StoffBilV [alle SG hierzu]
- DüngG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Düngerechts - Nitrateinträge wirksam senken
Der VKU fordert - Novelle des Düngegesetzes rasch verabschieden. - Einführung einer verbindlichen Nährstoffbilanz zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen. - Nitrat-Aktionsprogramm verbindlich umsetzen. - Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Ausweisung roter Gebiete. - Zusätzlich Maßnahmen in roten Gebieten konsequent umsetzen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verminderung und Vermeidung von Nitrateinträgen in unsere Gewässer
Das konkrete Regelungsvorhaben hat folgende Ziele: Nitrateinträge an der Quelle vermeiden Nitrateinträge vermindern Düngung effizient auszugestalten (ohne Nährstoffverluste) einheitliche effiziente praktikable Stoffstrombilanz Einführung eines Wirkungsmonitorings
- Bereitgestellt von: Nitratinitiative am 14.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um einerseits das Kreislaufprinzip zu stärken und andererseits den bürokratischen Aufwand mit dem Ziel, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, muss der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz Verordnung angepasst und hinsichtlich unterschiedlicher Betriebstypen differenziert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Betrieb einen möglichst geschlossenen Nähr-stoff-Kreislauf anstrebt, oder sehr input-intensiv (im Sinne von externen/ betriebsfremden Nähr-stoffen) wirtschaftet. Diesem Umstand muss von Vornherein Rechnung getragen werden, z.B. durch ein vereinfachtes Prüfverfahren, um den Aufwand einer Stoffstrombilanzierung gering zu halten.
- Bereitgestellt von: Bioland e.V. am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verminderung und Vermeidung von Nitrateinträgen in unsere Gewässer
Das konkrete Regelungsvorhaben hat folgende Ziele: Nitrateinträge an der Quelle vermeiden Nitrateinträge vermindern Düngung effizient auszugestalten (ohne Nährstoffverluste) einheitliche effiziente praktikable Stoffstrombilanz Einführung eines Wirkungsmonitorings
- Bereitgestellt von: Nitratinitiative am 04.11.2024
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Bundesebene: modernes Düngegesetz gefordert; GAP: Nachweisführung vereinfachen, staatliche Kontrollen reduzieren, Digitalisierung nutzen.
- Bereitgestellt von: Thüringer Bauernverband e.V. am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: