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121 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGBEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (121)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu AGB-Anpassungsverfahren per Zustimmungsfiktion
Es besteht die Notwendigkeit, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung schnellstmöglich zu beseitigen. Die gegenwärtige Situation hat unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand zur Folge und ist verbraucherunfreundlich.Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion. Die Lösung sollte für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen gelten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen hinsichtlich der vorgesehenen kaufrechtlichen Änderungen.
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur handwerksgerecht ausgestalten
Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbraucherfreundliches Recht auf Reparatur
In unserer Stellungnahme sprechen wir uns dafür aus, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Wenn die Reparatur in der Praxis eine echte Alternative ist, können Ressourcen geschont und die Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: