Stellungnahmen/Gutachten
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826 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (826)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wasserstofffahrplänen nach §71k GEG die Branche frühzeitig ..., ...die Fahrpläne gemäß §71k GEG erstellt werden sollen,..., ...Erfüllungsoption nach § 71k GEG berufen können. Daher ..., ...Wärmesektor begrenzt (s. GEG §2 Anwendungsbereich). ..., ...nur die unmittelbar dem GEG unterfallenden Kunden berücksichtigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Neue Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9...., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich..., ...ggf. explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...den Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt..., ...gemäß den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich..., ...die Anforderungen aus dem GEG nachhaltig und verbraucherfreundlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäudeenergiegesetz zur stärkeren Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen. Vollständige Integration von Lebenszyklusanalysen in den Bewertungen von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), in Kraft seit Januar ..., ... ‘Heizungsgesetzes’ (§71 GEG) ist dabei so einfach wie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Gebäude-Energien-Gesetzes im Sinne des Klima- und Verbrauchendenschutzes
Erhalt der 65%-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel. Absicherung der sozialen Nachhaltigkeit.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 02.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Gebäudeenergiegesetz (GEG), der zufolge neu eingebaute..., ...klimapolitische Instrument im GEG und trägt dazu bei, Emissionen..., ...geltenden Regelungen des GEG bleiben in diesem Punkt..., ...et al. (2026): Gutachten GEG - Verschlechterungsverbot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE Gebäudetyp-E-Gesetz: Änderungen zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Der DAV begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die vorgesehenen Änderungen zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden aber als nicht geeignet abgelehnt. Ein neuer Gebäudebauvertrag soll nicht eingeführt werden. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), können die vorgeschlagenen..., ...herauszuheben ist etwa das GEG, welches Vorschiften zur..., ...den §§ 12, 13, 14 ff. des GEG. Sollten etwa durch die..., ...Klimaschutzanforderungen des GEG im Rahmen einer Vertragsgestaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zählen, da sie über den GEG-Verweis in Spalte D als..., ... Sinne § 3 Nr. 19 und 20 GEG“ zählen.1 Gleichwohl werden..., ...Verweis auf die nach §3 Nr. 9a GEG geltenden Grenzwerten für..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...(mit einer 1 §19 Abs. 3 GEG: 19. „Nah-/Fernwärme“ die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ordnungsrecht und Förderbedingungen der Wärmewende
Der BEE setzt sich für die konsequente Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmewende basierend auf Erneuerbaren Energien ein. Der BEE plädiert in diesem Rahmen für Kontinuität bei Ordnungsrecht und Förderung, einer maßvollen Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, einem Instrumentenmix, Bürokratieabbau und ein Level Playing Field.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz..., ...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz..., ...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgrund der bereits gesammelten..., ...beachten, dass die Novellen von GEG und BEG und die Einführung..., ...grundlegende Umgestaltung des GEG vermutlich noch stärkeren..., ...grundlegenden Regelungen des GEG, die erhalten bleiben sollten..., .... Allerdings darf das GEG nicht unverändert bleiben..., ... Entbürokratisierung des GEG Abschaffung der ins Leere..., ... Level-Playing-Fields im GEG Uneingeschränkte Zulässigkeit..., ...in Hybridsystemen Die im GEG pauschal anerkannten 15...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
22a Absatz 2 Nummer 3 und Nummer 4 sind ersatzlos zu streichen. Die Ausweisung von Wasserstoff- und Grünmethan-Prüfgebieten gehört nicht in ein vereinfachtes Verfahren ohne strenge Vorprüfung. Aufgrund eines Mangels an klaren Kriterien könnten Scheinlösungen suggeriert werden, die nicht umgesetzt werden können und gleichzeitig eine Belastung durch einen fossilen Weiterbetrieb bei Haushalten auslösen. Die Formulierung „möglich erscheinen lassen" in § 22a Absatz 2 Nummer 2 ist um eindeutige Kriterien sowie eine sozialökologische Folgenabschätzung zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder auch die Novelle ..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sinnvolle Anforderungen..., ...als Weiterentwicklung des GEG bald keine rechtliche Wirkung..., ... nur gültig, sofern § 71 GEG nicht gestrichen und im..., ...Transformationsplan im Sinne des § 71k GEG und ohne belastbare Mengen..., ...Streichung des § 71k Abs. 6 GEG entfiele zudem der dort..., ...Wirkung des § 71k Abs. 6 GEG in das WPG zu integrieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zählen, da sie über den GEG-Verweis in Spalte D als..., ... Sinne § 3 Nr. 19 und 20 GEG“ zählen.1 Gleichwohl werden..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 Abs. 3 GEG: 19. „Nah-/Fernwärme“ die..., ... 2 Die im nach §3 Nr. 9a GEG geltenden Grenzwerte für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CO2-Rechner des Umweltbundesamtes
Der CO2-Rechner des Umweltbundesamtes (https://uba.co2-rechner.de/de_DE/) hat für Holzenergie einen Emissionsfaktor eingeführt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) be-wertet die energetische..., ...Erfüllungsoption für den im GEG verankerten Anteil von ..., ...Grundlagen, definiert über das GEG. Dar-über hinaus schränkt...
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Zu Regelungsvorhaben: