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58 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »psd3 ODER psr« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (58)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Directive - PSD3-E) und einer neuen EU­ ..., ...Payment Services Regulation - PSR-E). Im folgenden legt die..., ...Artikel 2 PSD-E und Artikel 3 PSR-E und wichtigen Vorschriften..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E deutlich..., ...gern. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2 beinhaltet..., ...anspruch nach Artikel 59 PSR-E durch eine Obergrenze..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ... das Recht in Artikel 65 PSR-E eingeräumt werden, weitere..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing" (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive und..., ...Mitarbeitern (Artikel 84 PSR-E): • Die Sensibilisierung..., ... • Der dem Artikel 88 PSR-E zugrundeliegende Gedanke..., ...SCA (Artikel 86 Absatz 4 PSR-E) bewirkt, dass der Kunde..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Regulation – PSR-E). Im Folgenden legt die..., ...Artikel 2 PSD-E und Artikel 3 PSR-E und wichtigen Vorschriften..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E deutlich..., ...gem. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2 beinhaltet..., ...siehe Artikel 59 Absatz 5 PSR-E) in die Betrugsverhinderung..., ...Zahlerbank müsste in Artikel 65 PSR-E das Recht eingeräumt ..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ... das Recht in Artikel 65 PSR-E eingeräumt werden, weitere..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing“ (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive ..., ...69 Abs. 2 und Artikel 73 PSR-E müsste die Gutschriftsperre..., ...Mitarbeitern (Artikel 84 PSR-E): • Die Sensibilisierung..., ...SCA (Artikel 86 Absatz 4 PSR-E) bewirkt, dass der Kunde..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regulierungen von FIDA und PSD3/PSR. Sie sollen Zugang..., ...Directive 2 (PSD2) mit einer PSD3 und einer Payment Services Regulation (PSR) aktualisiert werden und..., ...soll in eine Verordnung (PSR) umgewandelt werden, um..., ...sollen in einer Richtlinie (PSD3) erfasst werden. Nach ..., ...soll nach dem Entwurf zur PSR für den entstandenen Schaden..., ...Datenaustausch jenseits von PSD3/PSR im Sinne einer regulierten..., ...Asymmetrie zwischen FIDA und der PSR. Nach der PSR müssen Banken..., ... Zahlungskonten aus der PSR in FIDA übernommen wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen für europäische Bezahllösungen zu fördern und Fehlanreize zu vermeiden. Kernforderungen sind: 1) Vorschläge zur SCA entsprechen nicht den Marktbedürfnissen; 2) Komplette Überarbeitung des Zahlungsdiensterechts führt zu hoher Komplexität und ungewollten Wechselwirkungen; 3) Stabilität bei den technischen Vorgaben zur Nutzung von Drittdiensten nur teilweise gegeben; 4) Betrugsverhinderung verbessern; Fehlanreize zu Lasten von Kunden / Kreditwirtschaft vermeiden 5) Einsatz eigener Endgeräte von Kunden im Rahmen der SCA ist kein Outsourcing; 6) Regelungen zu Drittstaatenzahlungen nicht erweitern; 7) Risikoadäquate Zugangsregelungen zu Zahlungssystemen beibehalten; 8) Perspektivisches Verhältnis zwischen Zahlungsrecht und FIDA antizipieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regulierungen von FIDA und PSD3/PSR. Sie sollen Zugang..., ...Directive 2 (PSD2) mit einer PSD3 und einer Payment Services Regulation (PSR) aktualisiert werden und..., ...soll in eine Verordnung (PSR) umgewandelt werden, um..., ...sollen in einer Richtlinie (PSD3) erfasst werden. Nach ..., ...soll nach dem Entwurf zur PSR für den entstandenen Schaden..., ...Datenaustausch jenseits von PSD3/PSR im Sinne einer regulierten..., ...Asymmetrie zwischen FIDA und der PSR. Nach der PSR müssen Banken..., ... Zahlungskonten aus der PSR in FIDA übernommen wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.

    • Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ongoing negotiations on PSR and PSD3 This industry..., ... - will be introduced in PSR and PSD3. We are highly..., ...definition of a ‘distributor’ in PSR and PSD3 and clarify, ..., ...that the proposals for a PSR and a PSD3 provide for ..., ...definition of a ‘distributor’ in PSR and PSD3 and clarify, that...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.

    • Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 13.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ongoing negotiations on PSR and PSD Recommendations..., ...Payment Services Directive (PSD3) and the Payment Services Regulation (PSR), the current practice ..., ...Presidency’s Progress Report on PSR and PSD3. Engaging distributors..., ... In its proposals for a PSR and PSD3, the European ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 18.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch in Englisch): Betrug (PSR): Gemäß Artikel 49 PSR ..., ...Definition des Zahlungskontos (PSR): Erwägungsgrund 20 greift..., ...zurückgreifen. Safeguarding (PSD3): Die Änderungen in Erwägungsgrund..., ...ihn an den Wortlaut von PSD3/PSR1 und IFR anzupassen..., ...Hinweis: Dies ist die aktuelle PSR-Sprache für Open Access-Bestimmungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 18.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritischen Punkt im neuen PSR-Kompromisstext hervorheben..., ... mit dem entsprechenden PSD3-Erwägungsgrund und -Artikel..., ...Erwägungsgrund 20 in der PSR ist nicht produktagnostisch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., .......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... General remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ... and exclusively in the PSR. 4. Limits and blocking..., ... claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If the..., ... reflected in Article 59 PSR accordingly. ◼ We welcome..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that ..., ...proceedings. VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...defined at the level of the PSR (level 1) due to their ..., ...Several provisions of the PSR will result in significant...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., ......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ...and exclusively in the PSR. 4. Limits..., ...claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If ..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...15 of 19 4. Relation PSR to eIDAS We are..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that..., ... VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR generally not the most ..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...given at the level of the PSR (level 1) due to its ...
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