Stellungnahmen/Gutachten
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110 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 12"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (110)
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende Nullrunden bei den Regelbedarfen 2025 abwehren. Fortschreibungsmechanismus reformieren.
Der mit dem Bürgergeld eingeführte neue Fortschreibemechanismus kann systematisch nicht überzeugen, da er zu stark vergangenheitsbezogen ist und unterjährige Preisschwankungen nicht ausgleichen kann. Diese Defizite gilt es umgehend zu korrigieren, damit in Zukunft die aktuelle Preisentwicklung besser berücksichtigt wird und keine Kaufkraftverluste eintreten. Als Umsetzungsoption schlagen die Unterzeichnenden eine Modifizierung des bis 2022 geltenden Fortschreibungsmechanismus vor.
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung
Die Festlegung des gesetzlichen Existenzminimums ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Das Existenzminimum muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Preissteigerungen gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Suchtberatung sichern
Suchtberatung muss eine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung sein und ihre Ausstattung muss von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes unabhängig sein. Es müssen verbindliche Strukturen für das Angebot der Suchtberatung geschaffen werden. Die Leistungserbringung der Suchthilfe muss durch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage gesichert sein.
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 04.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention in der Wohnungsnotfallhilfe stärken und Zugänge erleichtern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, Wohnungsnot in Deutschland wirksam zu überwinden. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Hilfsangebote wie Tagesaufenthalte, aufsuchende Sozialarbeit und flexible Beratungsstrukturen. Dafür braucht es geeignete politische Rahmenbedingungen, verlässliche Förderstrukturen sowie erleichterte Zugänge zu Unterstützungsangeboten, um Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern und soziale Teilhabe zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelbedarfe 2025 beim Bürgergeld
Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen für eine integrierte Senior*innenpolitik schaffen, Änderungen in SGB XI und XII
Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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11.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologische Transformation sozial abfedern
Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelsätze in der Grundsicherung
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: