Stellungnahmen/Gutachten
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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"RDG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (45)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verbraucherschützenden Normen des RDG, § 13a, e und f RDG in ..., ...werden. Dazu soll § 2 RDG um einen Absatz 4 ergänzt..., ...Inkassokosten (§§ 13e, f RDG) eingehal-ten. Auch wurde..., ...einen nimmt § 9 Abs. 1 S. 2 RDG gerade nicht auf die zu..., ...Aufsichtsmaßnahmen nach § 14 RDG-E zu unterwerfen. Dies ..., ...vorgeschlagen, § 2 Abs. 4 RDG wie folgt zu formulieren..., ... Sanktionsregime des § 9 RDG führen würde), sondern ..., ...Sanktionsregime des § 13h RDG = § 14 RDG-E führen würde..., ... bzw. § 14 RDG-E unterfallen. (2) ..., ... des RDG, die sich auf den Gläubiger..., ...in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 11 RDG..., ... aus, § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG. Dar-über hinaus zeigen..., ...Neuregelung in § 11 Abs. 1 RDG wie folgt zu fassen: ..., ... Berufspflicht nach § 14 RDG-E kontrollieren und bei..., ...Inkassoaufträgen in § 13b RDG-E scheint ein Problem im..., ...fortge-setzt werden darf, aus § 14 RDG in § 14a RDG-E nachhaltig..., ...6 Monaten in § 14 Abs. 4 RDG soll unter Verkürzung der..., ... des § 1 RDG zu gewährleis-ten sind,..., ...die Schutzzwecke des § 1 RDG auszuformen. ..., ...siehe oben schon zu § 11 RDG-E). Entweder verstirbt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Rechte der nach dem RDG registrierten Personen ..., ...Spannungsverhältnisses zwischen § 4 RDG und § 134 BGB, nach Konzeption..., ... Änderung des § 2 Abs. 2 RDG („einschließlich der auf..., ... im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG erlaubnisfähig ist. Registrierungsanträge..., ...Erweiterung des § 2 Abs. 2 RDG hat aus unserer Sicht zu..., ...Gläubiger war. § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Inkassodienstleister geschaffen werden, damit sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des § 11 Abs. 1 RDG an die theoretische Sachkunde..., ...Bürgerlichen Rechts im § 11 Abs. 1 RDG nicht ausschließlich die..., ...Themenbereiche des § 11 Abs. 1 RDG auf das gesamte Zivilrecht..., ...sollten in den § 11 Abs. 1 RDG aufgenommen werden. Explizit..., ...konsequenterweise in den § 11 Abs. 1 RDG aufgenommen werden. Gleiches..., ...Abrechnung über den § 13e RDG trägt maßgeblich dazu bei..., ...Schaffung des § 11 Abs. 1 RDG (BT-Drs. 16/3655, S. 66..., ...Inkassobefugnis nach § 2 Abs. 2 RDG um die auf die Einziehung..., ... Ermessensspielraums der RDG-Aufsichtsbehörden – jedoch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ... Amtsgericht § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde,..., ... Themenbereiche des § 11 RDG um das gesamte Zivilrecht..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv fordert Anpassungen (Nachschärfungen) im Rechtsdienstleistungsgesetz und die Schaffung eines eigenen Erlaubnistatbestands für Legal Tech mit der Einführung entsprechender berufsrechtlicher Pflichten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienst- leistungsgesetz (RDG)6 zukommt, aber beispielsweise..., ...Rechtsdienstleister nach RDG und setzen von Verbrau-..., ...Rechtsunsicherheit mit dem RDG nicht betroffen und als..., ...registrierte Personen, § 11 Abs. 1 RDG. Der vzbv tritt dafür ..., ...Aufsichtsstelle auch dem RDG selbst, vor allem im Hinblick..., ...VZBV FORDERT: § 11 Abs. 1 RDG muss ausgebaut und den ..., ...Datenschutzrecht und das RDG selbst vorzu- schreiben..., ...Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2 RDG allge- mein hat erkennen..., ... ausgewählter, durch das RDG vorgeschriebener Infor-..., ..., inwiefern die in § 13b RDG gefor- derten Informationen..., ... Der durch § 13b Abs. 2 RDG verlangte Inhalt der Erläuterung..., ...Regelung gefragt, die in § 13b RDG aufgenommen werden könnte..., ... die Pflichten aus § 13a RDG, sondern auch aus § 13b RDG verhängen können. 2.2 ..., ...Formulierung des § 13c Abs. 2 RDG bietet Verbraucher:innen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG) schreibt diesen Unternehmen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG)2 schreibt Legal- Tech-Anbietern..., ...arbeiten, nach § 13b Abs. 1 RDG verpflichtet, Verbraucher..., ... inwiefern die in § 13b RDG geforderten Informationen..., ... hier § 13b Abs. 1 Nr. 1 RDG nicht an- wendbar ist....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Registrierungsmodell analog § 10 RDG einführen: Zulassung für..., ... er in Anlehnung an § 10 RDG die geschäftsmäßige Hilfeleistung..., ...Zulassungsverfahren nach Vorbild des § 10 RDG Ergänzend zur Ausweitung..., ...Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG): Bei entsprechender Sachkunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und weiterer Gesetze und..., ... Bei Verletzung der im RDG vorgesehenen Schutzpflichten..., ...Ratenzahlungsvereinbarungen im Sinne des RDG aus dem Regelungsbereich..., ... heute gelten nach § 11a RDG klare und spezifische Informationspflichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...stellvertretend für die nach dem RDG (noch) zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Erfahrungsberichte der nach dem RDG zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG. Hintergrund für die dahingehende..., ...mationspflichten nach § 13a RDG Stellung genommen werden..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG betroffen. Von allen eingeleiteten..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG zum Gegenstand. Schließlich..., ...werden (vgl. § 13e Abs. 1 RDG). Der Gesetzesbegründung..., ... bzw. § 13a Abs.1 Nr. 5 RDG mit der ersten Zahlungsaufforderung..., ...Informationspflichten selbst (BRAO/RDG) bzw. in den Vorbemerkungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG erhöhen mehrheitlich die..., ....3415 und insbesondere § 13f RDG n.F.). Nach Wahrnehmung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienstleistungen nach § 5 Abs. 1 RDG – so wie es bei einer Vielzahl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Anwälte und Rechtsdienstleister..., ...informationsrechtliches Schutzsystem nach dem RDG. Nach § 13a RDG/§ 43d BRAO..., ... § 13a Abs. 3 und Abs. 4 RDG/§ 43d Abs. 3 und 4 BRAO..., ... Systembruch dar: • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben...
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Zu Regelungsvorhaben: