Stellungnahmen/Gutachten
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221 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KAGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (221)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fondsmarktstärkungsgesetz - 1:1 Umsetzung der EU-Regeln
Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Spezial-AIF um nach dem KAGB aufgelegte Fonds handelt..., ...Investmentvermögen nach dem KAGB für deutsche Versicherer..., ... die AIFMD als auch das KAGB haben sich aus Anlegersicht..., ...aus § 285 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Die Aufrechterhaltung ..., ...AIF-KVGen in § 29a und § 29b KAGB-E wird ausdrücklich begrüßt..., ... den §§ 29, 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im Entwurf für ein..., ...hebung von § 91 Abs. 3 KAGB und damit die Zulassung..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E vorgesehene Regelung..., ...Neuregelung in § 99 Abs. 1 KAGB-E, wonach im Falle der ..., ...diesen Fällen gem. § 100 KAGB eine Abwicklung durch die..., ... überlegen, § 99 Abs. 1 KAGB-E ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 100 KAGB auszunehmen. Die Zulassung..., ...Investment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E lässt zukünftig eine ..., ...Überschrift des neuen § 366 KAGB-E wird auf das Fondsstandortgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz
Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschläge zum KAGB auf Basis des letzten Entwurfes..., ...Artikel 1 Nr. 20 (§ 30a KAGB) folgenden neuen Absatz..., ...Möglichkeit des § 98 Absatz 2 KAGB in der bis zum 15. April..., ...1 Nr. 61 (§ 168 Abs. 1b KAGB) in der Fassung des Entwurfes..., ... Verhältnis § 98 Abs. 2 KAGB (neue Fassung) zu § 257 Abs. 1 KAGB Wir bitten, in der ..., ...47 d) aa) (§ 98 Absatz 2 KAGB) des Entwurfes des Fondsmarktstärkungsgesetzes..., ...zwischen dem neuen § 98 Abs. 2 KAGB und dem § 257 Abs. 1 KAGB..., ...Verwaltungsrechts (§§ 99 KAGB) Wir bitten, Artikel 1 Nr. 49 (§ 99 KAGB) und Nr. 70 (§ 257 Absatz 4 KAGB) des Entwurfes eines Fondsmarktstärkungsgesetzes..., ... 99 und 257 Abs. 4 S. 1 KAGB-E vor: Anstelle der Verwahrstelle..., ...gemäß § 100 Absatz 1 und 2 KAGB übergeht, die aber gar ..., ...Insbesondere § 257 Absatz 4 KAGB sei damit kein Fall von § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Dieser Ansatz ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. ▪ Die..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E, die im Zusammenhang ..., ...§ 1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E umfasst die Bewirtschaftung..., ...§ 1 Abs. 19 Nummer 6a KAGB-E zurückzuführen ist. Im..., ...Einklang mit § 231 Abs. 3 KAGB-E sollte der Betrieb von..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 28 KAGB und an Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB, wenn der Verkehrswert..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Petitum..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Seite..., ...der Nr. 8 in § 231 Abs. 1 KAGB und der Möglichkeit, zukünftig..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E ergänzt werden, dass ..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB den Betrieb und die Bewirtschaftung..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sowie zum Erwerb von..., ...Elektromobilität gem. § 231 Abs. 3 KAGB-E entsprechend in den Katalog..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E durch die 15-Prozent-Quote...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu Nr. 2 - § 34 Abs. 6 KAGB Aufgrund der Streichung des § 34 Abs. 6 KAGB sollten auch die Verweise..., ... Nr. 4 und § 343 Abs. 7 KAGB auf § 34 Abs. 6 KAGB gestrichen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E Gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E können Beteiligungen ..., ... nach § 234 KAGB geltenden Regelungen) auch..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E einschließt, verweist..., ... ob die in § 231 Abs. 3 KAGB aufgeführten Gegenstände..., ... des § 231 Abs. 2 Nr. 1 KAGB knüpft derzeit nur an die..., ...Buchstabe d) - § 231 Abs. 6 KAGB-E. Gemäß § 231 Abs. 6 KAGB-E..., ...nach § 20 Abs. 3 Nr. 11 KAGB-E oder nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB handelt und insofern auch..., ... in § 260b KAGB nicht enthalten ist. § 260b KAGB nimmt eine abschließende..., ..., dass in § 284 KAGB-E eine zu § 282 Abs. 2 Satz 2 KAGB entsprechende Regelung ..., ...Kapitalanlagegesetzbuchs) Zu Nr. 2 - § 16b KAGB-E Nach § 16b Abs. 1 KAGB-E..., ...sowie § 164 Abs. 4 Satz 1 KAGB. Weder in § 107 KAGB noch in § 123 KAGB ist gefordert, dass der..., ...KAGB zu ergänzen ist. Als redaktionelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung des § 93 Abs. 3a KAGB Wir begrüßen zunächst ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB und damit die Neuregelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert ..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB herangezogen wurden, ..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“- ..., ...und findet. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...die §§ 100 ff. und § 154 KAGB (jeweils in der Fassung..., ... a. Änderung des § 100 KAGB Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... des § 154 KAGB Wir schlagen vor, § 154..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ...durch die KVG § 99 Abs. 1 KAGB entsprechend gilt, was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Anpassungen an § 100a und § 100b KAGB §§ 100 a und 100 b KAGB..., ...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um..., ...vor § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB wie folgt zu ändern: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Fondsmarkt-Stärkungsgesetz
Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 1 Abs. 11 KAGB soll es entsprechend der..., ... Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 KAGB-E, § 119 Abs. 2 KAGB-E, § 128 Abs. 2 KAGB-E, § 147 Abs. 2 KAGB-E, § 153 Abs. 2 KAGB-E zukünftig erforderlich..., ...Während die Einfügung in § 23 KAGB unter Bezugnahme auf die..., ...im Sinne von § 1 Abs. 11 KAGB sind in ihrer praxisnahen..., ...im Sinne von § 1 Abs. 13 KAGB – gerade keine KVGen. Bei..., ...im Sinne von § 1 Abs. 12 KAGB ist die Investmentgesellschaft..., ...gilt aber § 23 Nummer 2a KAGB-E bereits unmittelbar, ..., ...eine Einführung in § 23 KAGB-E begrenzt werden und nicht..., ...§ 154 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KAGB soll es zukünftig nicht..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 KAGB schaffe Möglichkeiten, ..., ...anregen, den § 154 Abs. 1 KAGB unverändert zu belassen..., ...Neuerung wird in § 139 S. 2 KAGB-E weitestgehend auf die..., ...Sondervermögen gem. §§ 93 ff. KAGB im Unterab-schnitt 2 des Abschnitts des KAGB verwiesen. Von dem Verweis..., ...dem Verweis in § 139 S. 2 KAGB ausgenommen werden. 4...., ...des § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB, welcher die anwendbaren..., ...weiterhin für die §§ 140-148 KAGB Anwendung finden. Petitum..., ...Änderung des § 152 Abs. 1 KAGB vor: (1) Anleger dürfen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) § 93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB- Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ...gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: ..., ... §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ...zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Weitere Anpassung des KAGB an die PRIIPs-Verordnung..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... KVG (§ 5 Abs. 2 Satz 1 KAGB-E) Wir bitten, die in ..., ... 1 Nr. 21 (§ 30a KAGB-E) folgenden neuen Absatz..., ... bereits jetzt nach dem KAGB nur unter sehr stren-gen..., ...Sachauskehr (§ 98 Abs. 4 KAGB-E) Wir bitten, in dem ..., ...eingeführten § 98 Abs. 4 KAGB-E den letzten Halbsatz ..., ...Verwaltungsrechts (§§ 99 KAGB) Wir bitten, Artikel 1 Nr. 51 (§ 99 Abs. 1 KAGB) und Nr. 76 (§ 257 Absatz 4 KAGB) des Referentenent-wurfs..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Die-sen Vorschlag..., ... gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E soll bei Kündi-gung des..., ...erlischt (Arg. § 99 Abs. 2 KAGB), steht § 100 Abs. 2 KAGB-E..., ... gegenüber § 100 Abs. 2 KAGB gelten soll. Damit wäre..., ... bisherigen § 99 Abs. 1 KAGB. Diese Frist sorgt für ..., ...neue § 162 Abs. 2 Nr. 4 KAGB-E hält weiterhin an der..., ...neuen § 30a Abs. 2 S. 2 KAGB-E hinreichend abgedeckt..., ... KAGB für Spezial-AIF mit festen..., ...1 Nr.11 KAGB-E hinsichtlich der anderen..., ...hier: § 98 Abs. 4 KAGB-E), Nr. 62 Buchst. a) des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Sondervermögen nach § 93 Abs. 2 KAGB aus dem Sondervermögen ..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... gem. § 15 Abs. 2 Nr. 3 KAGB einen „Abwickler“ bestellen..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben: