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127 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GmbHG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (127)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 1 GmbHG) • Stimmabgabe bei der..., ...verfahren (§ 48 Abs. 2 Alt. 2 GmbHG) • Protokollierung von..., ...Einmann- GmbH (§ 48 Abs. 3 GmbHG) • Teilnahme an einer..., ...Online-Verfahrens 3 § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG. - 7 - beurkundet werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geschäftsführerhaftung nach dem GmbhG). Es ist kein Grund ersichtlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die UTP-Richtlinie hat eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette gespielt, weist jedoch nach wie vor Schwächen in der Durchsetzung auf. Der Vorschlag der Kommission und die Position des EU Rates stellen Fortschritte dar, da sie die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken. Die Position des Europäischen Parlaments geht darüber hinaus und schließt zusätzliche Durchsetzungslücken.

    • Bereitgestellt von: Unilever Deutschland GmbH am 09.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB können über...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bescheinigungen - parallel zu § 54 GmbHG, § 181 AktG und § 196 ..., ...Bescheinigungen - parallel zu § 54 GmbHG, § 181 AktG und § 196 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 16 BerVersV, 48 Abs. 3 GmbHG. Für eine konsequente ...
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