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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (45)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Investitionen der öffentlichen Hand in die soziale Infrastruktur müssen sich an alle Träger gleichermaßen richten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Private Träger haben bereits massiv in diese Entwicklungen investiert und sind bereit, sich weiter zu engagieren. Es wäre weder sachgerecht noch verfassungskonform und entspräche auch nicht dem guten Prinzip der Trägerneutralität, die Mittel eines steuerfinanzierten Sondervermögens ausschließlich oder vorrangig gemeinnützigen Trägern zur Verfügung zu stellen. Auch private Pflegeeinrichtungen sind Teil der sozialen Daseinsvorsorge und unteunterliegen denselben Anforderungen. Wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, muss gesetzlich sichergestellt werden, dass diese Förderungen trägerunabhängig erfolgen.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland soll um die Förderung von gewerblich geleasten Elektrofahrzeugen ergänzt werden. Mit dem geplanten Sofortprogramm können Unternehmen beim Kauf eines betrieblich genutzten batterieelektrischen Fahrzeuges 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, im Folgejahr 10 Prozent, im dritten und vierten Jahr jeweils 5 Prozent. Diese Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Eine ähnliche Regelung soll auch für geleaste Fahrzeuge gelten.

    • Bereitgestellt von: VDIK e.V. am 13.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.

    • Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
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