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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität "« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (45)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das geplante Sondervermögen ermöglicht einen massiven Fortschritt, doch angesichts der immensen Größe der im Raum stehenden Zahlen wird das staatliche Kapital allein nicht ausreichen, um die vielfältigen benötigten Investitionen über alle Infrastrukturelemente hinweg zu tätigen. Darüber hinaus entsteht durch die Einbeziehung von Altersvorsorgekapital ein volkswirtschaftlicher Mehrwert in dreifacher Hinsicht: durch eine geringere Staatsverschuldung künftiger Generationen, einen stärkeren Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei geeigneten Themen sowie der finanziellen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Infrastrukturausbau.
- Bereitgestellt von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit anderen Akteuren empfehlen die EWS: Wirkungsorientierung für Klima- und Umweltschutz als Steuerungsprinzip Unbürokratisch und flächendeckend: der thematische Budget-Ansatz Privates Kapital hebeln: Gewährung von Risikoübernahmen und differenzierte Anrechnung kommunaler Schulden Lernen für Finanzierungsinnovationen: Reallaboransatz Pflicht- und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung SVIKG-Gesetzentwurf um Transparenz, private Kapitalmobilisierung und Einbindung Akteure
Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.
- Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Daseinsvorsorge durch das Sondervermögen stärken
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Daseinsvorsorge durch das Sondervermögen stärken
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Daseinsvorsorge durch das Sondervermögen stärken
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen der öffentlichen Hand in die soziale Infrastruktur müssen sich an alle Träger gleichermaßen richten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Private Träger haben bereits massiv in diese Entwicklungen investiert und sind bereit, sich weiter zu engagieren. Es wäre weder sachgerecht noch verfassungskonform und entspräche auch nicht dem guten Prinzip der Trägerneutralität, die Mittel eines steuerfinanzierten Sondervermögens ausschließlich oder vorrangig gemeinnützigen Trägern zur Verfügung zu stellen. Auch private Pflegeeinrichtungen sind Teil der sozialen Daseinsvorsorge und unteunterliegen denselben Anforderungen. Wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, muss gesetzlich sichergestellt werden, dass diese Förderungen trägerunabhängig erfolgen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
Der BEE setzt sich für passgenaue Begriffsbezeichnungen, einer verlängerten Laufzeit der Zuschussausschüttung im Rahmen des KTF und breitere Kriterien für die Erfolgskontrolle des Sondervermögens ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 02.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: