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169 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnergieStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (169)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4z. B. BFH VII R 21/..., ...Steuerentlastung gem. § 52 EnergieStG auf Antrag gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiterten..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem ..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe kei-ne Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Steuerentlastung gem. § 52 EnergieStG auf Antrag gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ... Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... findet sich in § 28 EnergieStG-E eine Änderung zu der..., ...geltenden Fassung des § 28 EnergieStG. In der bisherigen Fassung..., ... Neufassung von § 28 EnergieStG-E wird die bisherige..., ...Der neue § 28 Absatz 2 EnergieStG-E stellt ergänzend Gase..., ...sollte nach § 28 Abs. 2 E-EnergieStG so lange gewährt werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...Luftfahrtbetriebsstoffe) § 27 Absatz 2 EnergieStG sieht eine unmittelbare..., ...gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Brennstoffen a) § 14 Abs. 2 EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 gelten..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...Steuerentstehungstatbestands des § 14 Absatz 2 EnergieStG stellt einen Gleichlauf..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG diente als Inverkehrbringensregelung..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...erforderlich würde. Zu § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese Verantwortlichen..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...die Produkte des § 23 EnergieStG, denn der Steuerentstehungstatbe-stand des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ...Energiesteuer gem. § 39 Abs. 3 EnergieStG zulässiger-weise ebenfalls...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Brennstoffen a) § 14 Abs. 2 EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 gelten..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...Steuerentstehungstatbestands des § 14 Absatz 2 EnergieStG stellt einen Gleichlauf..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG diente als Inverkehrbringensregelung..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...erforderlich würde. Zu § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese Verantwortlichen..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...die Produkte des § 23 EnergieStG, denn der Steuerentstehungstatbe-stand des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ...Energiesteuer gem. § 39 Abs. 3 EnergieStG zulässiger-weise ebenfalls...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Die Änderungen sind..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG • Von den geplanten..., .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Nach den Neuregelungen..., ...Erdgas in Gänze nach § 53 EnergieStG entlastungsfähig ist..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringen..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
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