Stellungnahmen/Gutachten
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132 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (132)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes
PRO ASYL lehnt den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in Gänze ab, da er zu einer massiven sozialen Schlechterstellung eines Teils der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland führt. PRO ASYL setzt sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten anstatt – wie..., ...durch die Vorgaben des AsylbLG erschwert. Zudem entfallen..., ...Leistungsbezug sind, auf AsylbLG dürften ein gänzlich ..., ...niedrigen Leistungen des AsylbLG Das AsylbLG als Sondergesetz..., ...„Grundleistungen“ nach AsylbLG auf lange drei Jahre ..., ...Grundleistungen nach dem AsylbLG liegen deutlich unter..., ...gegen die Leistungen des AsylbLG sind so aktuell wie nie..., ...gebotene Anpassung des AsylbLG durch den Gesetzgeber..., ... Mit der Aufnahme ins AsylbLG geht einher, dass die..., ...Umstellung von SGB auf AsylbLG betroffen sein sollen..., ...der Umstellung auf das AsylbLG betroffene Ukrainer*innen..., ...Denn Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen dürfen über..., ...Grundsätzlich sieht das AsylbLG in § 4 eine drastische..., ... die künftig unter das AsylbLG fallen sollen, gibt es..., ... Regelung: § 6 Abs. 2 AsylbLG bestimmt für Menschen..., ...sollten damit auch nach AsylbLG konkrete Ansprüche auf..., ... den Restriktionen des AsylbLG, Zugang zu den Leistungen..., ... die künftig unter das AsylbLG fallen, verlieren den..., ...der Praxis haben die vom AsylbLG Betroffenen oft große..., ... Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG erhalten. Betroffen sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nothelfer-Paragrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII • Die..., ...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...Nothelfer-Paragrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII Die ..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind..., ...Absatz wortgleich in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII einzufügen: § 6a AsylbLG Erstattung von Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...Nothelfer-Paragrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII: Die..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind..., ...Absatz wortgleich in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII einzufügen: § 6a AsylbLG Erstattung von Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Der Paritätische spricht sich gegen die im Entwurf angestrebten Änderungen des AsylbLG, AsylG und AufenthG aus. Diese stehen teils nicht im Einklang mit geltendem Verfassungs- und Europarecht, widersprechen teilweise europa- und völkerrechtlicher Systematik oder haben keinen unmittelbar erkennbaren Bezug zu sicherheitspolitischen Aspekten. Insbesondere der geplante Leistungsausschluss von sogenannten "Dublin-Fällen" wird aufgrund seiner Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit und Inkaufnahme der Verelendung von Geflüchteten vom Paritätischen entschieden abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nimmt die Obdachlosigkeit..., ...Dublin-Fälle“), gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG-E von den Leistungen ..., ...Gesundheitspflege (§ 1a Abs. 1 S. 2 AsylbLG), in Ausnahmefällen können..., ...werden (§ 1a Abs. 1 S. 3 AsylbLG i.v.M. § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG). Damit wird mit den..., ...Existenzminimum). Die ohnehin im AsylbLG bereits stark eingeschränkte..., ...Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AsylbLG). Eine Abweichung vom..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG sowie die gesamten Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG zu erhalten und/oder ..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 2 AsylbLG nicht gewährt werden ..., ...sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG ausgeschlossen, die u.a..., ...Leistungskürzungen gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG. 4 BVerfG, Urteil vom..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch bei Härtefällen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine menschenrechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der GEAS-Reform ein. Er kritisiert insbesondere die sehr restriktive Umsetzung der europäischen Normen. Gefordert werden u.a. die Streichung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, eine Begrenzung der Grenzverfahren auf verpflichtende Fälle, die Streichung der Fiktion der Nicht-Einreise bei Binnengrenzkontrollen und die Stärkung der Rechte vulnerabler Gruppen durch vollständige Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Zudem fordert der Verband Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, die Aufhebung von Einschränkungen für Rechtsberater sowie die Streichung von Leistungsausschlüssen und Sanktionen im AsylbLG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2 Abs. 2a, § 3 Abs. 3a AsylbLG Zu ausgewählten Regelungen..., ...Gesamtverbands kann das AsylbLG mit seinen unterhalb ..., ...werden. § 1 Abs. 4 S. 1 AsylbLG-E - Leistungsausschluss..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG gilt. Bei dieser Gruppe..., ...auf Leistungen nach dem AsylbLG bestehen. In Härtefällen..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch bei Härtefällen..., ... nach § 1a Abs. 1 AsylbLG gekürzt werden, wenn ..., ...Verweis auf § 1 Abs. 1 AsylbLG über den Anwendungsbereich..., ..., 2. Aufl. 2020, AsylbLG § 5 Rn. 38). Unbeachtlich..., ...des Sanktionsregimes im AsylbLG entgegen. Deren Zweck..., ..., 2. Aufl. 2020, AsylbLG § 1a Rn. 3). Die genannten..., ...das Sanktionsregime im AsylbLG an den Nachranggrundsatz..., ...Abs. 2a und § 3 Abs. 3a AsylbLG-E - Sachleistungszwang..., ...abgesehen. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E - Gesundheitsleistungen..., ... nach § 1a AsylbLG betroffen sind oder für..., ...als in § 4 Abs. 4 S. 2 AsylbLG-E normiert beschrieben..., ... auf § 11 Abs. 2a S. 1 AsylbLG die in § 11 Abs. 2a S. 2, 3 AsylbLG geregelten Ausnahmen der in § 11 Abs. 2a S. 1 AsylbLG normierten Kürzungen ..., ...Ausnahme in § 4 Abs. 4 AsylbLG-E nicht wirksam sein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...Nothelfer-Paragrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII: Die..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind..., ...Absatz wortgleich in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII einzufügen: § 6a AsylbLG Erstattung von Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
PRO ASYL möchte bezüglich diesem Gesetzentwurf auf die aus Sicht der Organisation gravierendste Verschärfung aufmerksam machen: Der geplante Sozialleistungsausschluss von Asylsuchenden, die dem Dublin-Verfahren unterliegen. Das Ziel der Interessensvertretung ist, dass der Ausschluss aus dem gesetz gestrichen wird.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor: Bestimmten Gruppen..., ...Leistungskürzung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG wird gestrichen. Der..., ...fordert, dass der § 1 Abs. 4 AsylblG-E aus dem Gesetzentwurf..., ...gestrichen wird. Anstatt das AsylbLG weiter zu verschärfen..., ...sollen nach dem § 1 Abs. 4 AsylbLG-E künftig grundsätzlich..., ...auf Leistungen“ nach dem AsylbLG mehr haben. Vorgesehen..., ... Krankenversorgung des AsylbLG nochmals reduzierte Variante..., ...werden, Leistungen nach § 6 AsylblG, die zum Beispiel im ..., ...Krankenversorgung nach § 4 AsylbLG und Leistungen zur „Deckung..., ...wie Leistungen nach § 6 AsylbLG. Damit werden insbesondere..., ...werden sollen. Laut § 3 AsylbLG sind die Grundleistungen..., ...Neuregelung des § 1 Abs. 4 AsylbLG ist selbst in der Logik..., ...Leistungskürzung im §1a Abs. 7 AsylbLG steht: „Satz 1 [die Leistungskürzung..., ...Dublin-Fälle nach § 1 Abs. 4 AsylbLG-E nicht vorgesehen. Während..., ...dies laut § 1 Abs 1 Nr. 5 AsylbLG auch gilt „wenn eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung des Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 04.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leistungsbezüge: Die Regelsätze im AsylblG sind deutlich geringer..., ...UN-Kinderrechtskonvention. Das im AsylblG verankerte Sachleistungsprinzip..., ... wir seit langem, das AsylblG abzuschaffen. Dass geflüchtete..., ...diskriminierende Struktur des AsylblG zurückfallen sollen, ..., ...Gesundheitsversorgung: Kinder im AsylbLG haben nur eingeschränkten..., ...Leistungen nach§§ 4 und 6 AsylbLG beantragen. Dieser Widerspruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neugestaltung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Die Diakonie Deutschland sieht sich zu einigen ausgewählten Punkten des oben genannten Gesetzentwurfs veranlasst Stellung zu nehmen. Die geplanten Regelungen wirken sich zum Teil erheblich auf die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden in Deutschland aus und berühren das Arbeitsfeld unserer Migrationssozialarbeit. Wir sehen es kritisch, dass diese weitreichenden Grundrechtseingriffe in einem gesetzgeberischen Schnellverfahren ohne Verbändebeteiligung beschlossen werden sollen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dublin-Fällen” (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) Der Entwurf sieht..., ...eingeschränkte Leistungen nach dem AsylbLG gewährt werden. Zu diesen..., ... Leistungen” nach § 6 AsylbLG zur Sicherung des Lebensunterhalts..., ..., denn § 1 Abs. 4 S. 1 AsylbLG-E verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG (vollziehbare Ausreisepflicht..., ...nicht auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG (Duldungsbesitz). Die..., ...MItgliedstaat unabhängig von AsylbLG-Leistungsansprüchen oder..., ...als Leistungen nach dem AsylbLG gewährt werden könnten..., ...Regelung in § 1 Abs. 4 AsylbLG, die einen Leistungsausschluss..., ...Leistungsausschluss in § 1 Abs. 4 AsylbLG-E, der wie eine Sanktion..., ...die es gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG ermöglicht, Schutzsuchenden..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, der sogar während der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Übermittlungspflicht für Menschen ohne Aufenthaltstitel
Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.
- Bereitgestellt von: Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, wonach die erforderlichen..., ..., und gemäß § 6 Abs. 1 AsylbLG, wonach sonstige Leistungen..., ... Verweis in § 9 Abs. 5 AsylbLG auf § 118 SGB XII führt..., ...Einschränkung in § 11 Abs. 3 AsylbLG ist klarzustellen, dass..., ...Abs. 5 und § 11 Abs. 3 AsylbLG • § 211 SGB VII Grundsätzlich..., ...Gesundheitsdienstleistungen nach dem AsylbLG in Anspruch zu nehmen...
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Zu Regelungsvorhaben: