Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

31 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/2510"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (31)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den All-Gefahren-Ansatz des KRITIS-Dachgesetzes, um für mehr physische Sicherheit und eine Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen zu sorgen. Zudem teilen wir das Ziel, eine hohe Kohärenz der Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastruktur zu erreichen, und begrüßen v.a. die Ausnahmeregelungen für Finanzunternehmen, die bereits durch DORA reguliert werden. Gleichzeitig schafft das KRITIS-Dachgesetz bzw. die bislang unveröffentlichten Rechtsverordnungen jedoch Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Regelungen. Wir halten es daher für erforderlich, die gleichen Regelungen wie in der neuen BSI-KritisV (nach dem Stand des Regierungsentwurfs zum NIS2UmsuCG) in die Rechtsverordnungen aufzunehmen, um eine inkohärente Regelung zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klare und praxistaugliche Definitionen kritischer Anlagen und Dienstleistungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Vermeidung von Doppelregulierung durch die Anerkennung bestehender Standards und branchenspezifischer Vorgaben. Einbindung der Industrie in die nationale Resilienzstrategie und frühzeitiger Dialog mit Politik und Behörden. Aufbau einer zentralen, nutzerfreundlichen Registrierungs- und Meldeplattform unter Wahrung von Vertraulichkeit. Flexible, risikobasierte Anforderungen statt starrer Vorgaben. Harmonisierung mit internationalen Standards. Sicherstellung, dass Sanktionen verhältnismäßig bleiben und nicht zur Überregulierung führen. Stärkung der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft durch klare Zuständigkeiten, abgestufte Pflichten und verlässliche Kommunikationswege.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
      4. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sog. CER-Richtlinie, um und schafft bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP) ist im Lebensmittelbereich mit seinen Produktionsstätten zur Getränkeabfüllung, hauptsächlich kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, ein Betreiber kritischer Infrastruktur. Der vorliegende Gesetzentwurf verursacht für das Unternehmen hohe - doppelte - Belastung mit zusätzlichen Kosten, ohne aber einen über die bereits geltende Gesetzeslage hinaus gehendes Schutzniveau zu erbringen. Deshalb werden Änderungen vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 25.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Deutschland vor zunehmende Cyberangriffen zu schützen, muss Cybersicherheit als Grundpfeiler der Daseinsvorsorge begriffen werden – gleichrangig mit Energie- oder Gesundheitsversorgung. Aus Sicht der Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung sind hierfür folgende Maßnahmen entscheidend: - Cybersicherheit als Teil der Daseinsvorsorge mit Mindeststandards und Förderung verankern. - Das BSI zu einer echten Zentralstelle für IT-Sicherheit ausbauen. - NIS-2 und CER ohne nationale Sonderwege umsetzen – auch für Behörden. - Regulierungen harmonisieren, um Doppelbelastungen zu vermeiden. - Lieferketten besser absichern und verteidigungsrelevante Daten besonders schützen. - Europäische digitale Souveränität stärken und neue Schwachstellen verhindern.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 18.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Anforderungen des Öffentlichen Personen- und Schienengütervekehrs stärker im Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen" (Kritis-Dachgesetz) Berücksichtigung finden. So ist einerseits zu begrüßen, dass mit der Gesetzesinitiative erstmals einheitliche Mindestvorgaben für den Schutz kritischer Anlagen festgelegt werden. Zugleich beinhalten die §§ 8, 12, 13, 18 und 20 verschiedene Formulierungen, die Anpassungen bedürfen. Das betrifft einerseits die hier festgeschriebenen Fristen, das Meldewesen für Vorfälle oder auch die Schulungspflichten.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern