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173 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnergieStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (173)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Änderung des Energiesteuergesetzes: a) durch Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas, b) dauerhafte Senkung der Stromsteuer, c) Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas 2. Neuregelung der Netzentgelte (StromNEV): a) Reduzierung der Entgelte; b) faire "Wälzung" der Strom-NEV-Umlage; c) wenigstens teilweise Finanzierung der Kosten des Netzausbaus durch Steuermittel; 3. Verlängerung des Carbon-Leakage-Schutzes (BECV) im ETS-2 System
- Bereitgestellt von: Deutscher Mälzerbund e. V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Agenda für ein wettbewerbsfähiges Land - Prioritäten für die neue Bundesregierung
Der Standort Deutschland leidet unter strukturellen Defiziten und die deutsche Wirtschaft stagniert. In der Automobil(zuliefer)industrie gibt es einen erheblichen Stellenabbau bei gleichzeitiger Transformation zu neuen Technologien. Statt eines „Weiter so!“ muss eine neue Bundesregierung dringend die Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zum Kern ihrer Politik machen. Ansonsten droht das deutsche Ökosystem (Automobil-)Industrie bis weit in den Mittelstand hinein massiv beschädigt zu werden.
- Bereitgestellt von: ZF Friedrichshafen AG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben: