Stellungnahmen/Gutachten
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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (170)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Grundsatz gem. § 10 GwG, dass Daten im Rahmen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie
Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG), insbesondere den Identitätsprüfungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Grundsatz gem. § 10 GwG, dass Daten im Rahmen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertragspartners nach § 3 Abs. 2 S. 5 GWG nicht für die Steuern der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft verbessern
Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte Unterstützung von Transformationsprozessen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwellenwerte anheben – GWG-Grenze von 800 auf 1.000...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Grundsatz gem. § 10 GwG, dass Daten im Rahmen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Grundsatz gem. § 10 GwG, dass Daten im Rahmen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-UmsG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertragspartners nach § 3 Abs. 2 S. 5 GWG nicht für die Steuern der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertragspartners nach § 3 Abs. 2 S. 5 GWG nicht für die Steuern der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertragspartners nach § 3 Abs. 2 S. 5 GWG nicht für die Steuern der...
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Zu Regelungsvorhaben: